kann ich mir die lehrgänge von der BF bei der FF anrechnen lassen? d.h. ausbildung bei BF zum brandmeister, in FF momentan nur Feuerwehrmann. -> dann automatischer aufstieg bei FF ebenfalls zum brandmeister?
dankö
( NRW )
kann ich mir die lehrgänge von der BF bei der FF anrechnen lassen? d.h. ausbildung bei BF zum brandmeister, in FF momentan nur Feuerwehrmann. -> dann automatischer aufstieg bei FF ebenfalls zum brandmeister?
dankö
( NRW )
Schon wenn es das selbe Bundesland ist, sollte das kein Problem sein.
Aber was soll das bringen ... Dienstgrad bei der FF ist von keiner Bedeutung ... Stellt für mich lediglich eine Art Anerkennung dar, ansonsten keine Vor/oder nachteile
MfG
I believe on Digitalfunk
Also in Bayern wirst du deswegen definitiv nicht zum BM in der FF befördert.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
Hallo Leute!
Wichtig ist bei Anerkennung der Lehrgänge der Zusatz "Laut FwDV 2".
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
allso bei uns kenn ich das von der BF das die FF lehrgänge keine bedeutung haben ....
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Innerhalb NRWs sollte es kein Problem darstellen, die Fachausbildungen aus dem BF-GAL für den Dienst in der FF anerkannt zu bekommen, schließlich sind dort die FF-Ausbildungen nach den Modulen 1-6 enthalten und darüber hinaus noch der Ma für LF und DLK, TH- und ABC-Ausbildung, sowie der RettSan.
Der Absolvent eines BF-GAL ist jedoch kein Brandmeister im Sinne eines Gruppenführers (wie ein FF-Brandmeister in NRW), sondern lediglich Truppführer (der in der NRW-FF zum Unterbrandmeister befördert werden kann). Gruppenführer wird der BF-Brandmeister erst durch erfolgreiches Bestehen eines Lehrgangs B mD(F).
Danach erst darf er sich Brandmeister (geprüft) nennen, und ihm steht die Beförderung bis zum Hbm (geprüft) offen. Alle ohne B mD(F), bzw. früher B III, können meines Wissens nach zwar auch bis zum Hbm befördert werden, allerdings nur mit dem Zusatz (ungeprüft). Die Stellen für ungeprüfte A9er werden allerdings minimal bis nicht vorhanden sein.
Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,
Tim
Natürlich werden die Lehrgänge bei der FF anerkannt, da sie ja nach den selben Richtlinien erfolgen wie die BF!
Ein Recht auf Beförderung hat man aber (in NDS) nur bis zum Hauptfeuerwehrmann - ab dort geht es nur Positionsbezogen weiter. Für den BM muss man also entweder Ortsbrandmeister einer Ortswehr mit Grundausstattung oder stv OBM eines Stützpunktes sein.
(siehe: http://lfv-nds.de/mitglieder/dienstgrade/dg-ff.htm)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Hallo,bei uns gibt es einen ähnlichen Fall.Ein Brandmeister einer BF ist bei uns HFM in der FF.Er möchte gerne Brandmeister werden.Dieses ist aber absolut unzulässig.Wie Akkon schon beschrieben hat.Die Lehrgänge wurden bei ihm anerkannt.Zumindestens die Maschi,AGT und Gefahrgutausbildung.Führungslehrgänge wurden nicht anerkannt.
Ein anderer ganz klarer Fall ist auch mal erwähnenswert.Ein Hauptfeuerwehrmann mit Gruppenführerausbildung hat keine Berechtigung zum Löschmeister.Es sei denn er übt die Fun ktion ALs Gruppenführer oder stlv.aus.Gruppenführer ohne Funktion haben auch keine roten Balken auf ihrem Helm.Bei Zugführern ähnlich.Der Orts.BM (wenn er als Zugführer eingestzt wird) hat jeweils 2 Streifen links und rechts am Helm.Sein stelv.mit Zugführerlehrgang ebenfalls.Dieser übt die Funktion stellvertretent aus.Also ganz klare Sache...
Gruß firefraggle
Ganz genau so machen wir das.Natürlich nicht nur wir sondern alle in unserem Kreis.Nur Kameraden mit Funktionen haben Helmkennzeichnungen...
Absoluter Firlefanz...
Entweder ich habe eine Qualifikation oder nicht. Wenn ich die habe dann kann ich die kennzeichnen. Welchen Dienstgrad ich mit dieser Quali ausführe ist erstmal PENG. Und auch die Tatsache ob ich ein Wahlamt inne habe ...
Wenn ich eine Funktion im Einsatz ausübe (Fahrzeug/Gruppen führer; Zugführer, Einsatzleiter) so habe ich dann eine flexible Kennzeichung in Form einer Weste / Armband oder sonst was...
Solange es Feuerwehren gibt die das nicht raffen und Dienstgrade als und Wahlämter als Penisverlängerung nutzen wird es immer wieder absolut sinnlose Diskussionen geben
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Wie ihr das macht ist mir schnurz egal.Niedersachsen hat da ganz klare Regeln.Gerade der Bereich Helmkennzeichnung ist in Niedersachsen geregelt.
Entweder bist du aus einem anderen Bundesland oder Eure Führung arbeitet ohne irgendwelche Vorschriften.
Mir eigentlich auch egal.Bei uns ist es so wie ich beschrieben habe...
Hört sich fast so an als ob ihr euch auf Funktionen einen kloppt.Das tut mir leid für euch...
oh mann...
Ist das Sinnvoll das man eine Qualifikation nur Kennzeichnen darf wenn man ein Wahlamt hat?
Was wenn der jenige kein OBM mehr ist? Kommen die Streifen dann ab? Vergisst derjenige dann alles was mit der Zugführerei zu tun hat?
Aus einem BL mit besseren Vorschriften, das ist aber im Vergleich zu NDS oft kein Problem :-)
.
Falsch. Funktion bestimmt sich durch Qualifikation ... kleines Taktik 1*1
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)