Zitat Zitat von Brandinspektor Beitrag anzeigen
schade, dass immer so viele Kommentare aus anderen Bundesländern kommen ;)

Kollegen der Berufsfeuerwehr bzw. von hauptamtlichen Kräften einer FF können nach
dem B1 gemäß LVO FF NRW zum Unterbrandmeister (aber nicht zum Brandmeister)
befördert werden, da der B1 ja kein Führungslehrgang gem. LVO ist.
Schrieb ich doch bereits etliche Beiträge zuvor. Die eingangs gestellte Frage scheint in diesem Thread allerdings keinen mehr zu interessieren, stattdessen werden lieber OT-Diskussionen zur Führungskräftekennzeichnung mit teilweise erschreckenden Vorgehensweisen gepostet.

Vielleicht könnte ein Moderator diesen Thread sinnvoll aufteilen...