...aber nicht grundsätzlich, nur bei kriegerischen Handlungen.
Ansonsten kommt da das UN-Recht bzw. UN-Resolutionen oder auch direkte Rechte des Gastgeberlandes (soweit welche verhandelt wurden) zum tragen.
...aber nicht grundsätzlich, nur bei kriegerischen Handlungen.
Ansonsten kommt da das UN-Recht bzw. UN-Resolutionen oder auch direkte Rechte des Gastgeberlandes (soweit welche verhandelt wurden) zum tragen.
Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
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