"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
...aber nicht grundsätzlich, nur bei kriegerischen Handlungen.
Ansonsten kommt da das UN-Recht bzw. UN-Resolutionen oder auch direkte Rechte des Gastgeberlandes (soweit welche verhandelt wurden) zum tragen.
Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
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