Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
In NDS wie folgt:

1. Grundrufname > Funkname der Direktion oder Inspektion oder eben der übergeorneten Dienststelle, zu der das Fahrzeug/die Person gehört

2. erste zweistellige Ziffernfolge > Funkkennung der eigenen Dienststelle

3. zweite zweistellige Ziffernfolge > Kennung des Fahrzeuges oder der Funktion (Personenbezogen).

Aus der zweiter zweistelligen Ziffernfolge lassen sich definitiv Rückschlüsse auf die Fahrzeugart schließen, also ob zweifarbiger Fustw oder Zivilfahrzeug oder Bus (Bulli), oder Krad, oder, oder, oder......
Hallo,

das gleiche gilt auch für Sachsen-Anhalt und meines Wissens auch für NRW

Klaus