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Thema: heckblaulicht

  1. #16
    Registriert seit
    07.01.2002
    Beiträge
    311
    Hallo

    genauso wie es VRW 112 beschrieben hatt ist es. Und jeder Maschinist der schon mal im Zug gefahren ist wird dankbar sein wenn man die hintere RKL ausschalten kann.

    MfG

    Bernd

  2. #17
    76440 Gast
    Original geschrieben von Andreas 53/01
    Hallo!

    Eben, es handelt sich um Erlaße die die einzelenen Bundesländer selbst erteilen können!

    Nach der StVZO, bzw. Techn Richtlinien §22a gibt keine solche Vorschrift!

    MfG
    firebengel & vrw

    wer lesen kann ist klar im vorteil !! das mag vllt so in BaWü sein, aber hier in NRW zb ist mir sowas nicht bekannt. wir haben hier zig fahrzeuge mit 3. oder auch 4. RKL hinten, die sind alle nicht einzeln schaltbar. und das hat noch niemand beanstandet.

    fazit: es mag wohl für einige bundesländer stimmen, aber nicht für alle. also kommt hier nicht mit "das ist aber definitiv so". solange ihr das auf euer bundesland bezieht isses ja ok, aber net verallgemeinern :)

  3. #18
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.363
    Hallo!

    Danke!
    Es ist definitiv NICHT so, das hintere RKLE schaltbar sein " müssen... " ! Das sieht man ja an den UNterschiedlichen Auffassungen und Vorgehensweisen, siehe Polizei, siehe Rettungswagen!
    Weil, die StvZO es nicht vorsieht, vielmehr heißt es u.a. da, " Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht dürfen ausgerüstet sein, Feuerwehr , Polizei.........blab bla usw. !"

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  4. #19
    DooleyDoo Gast

    Abschaltbar oder nicht ???

    Hallo zusammen,

    ich werde jetzt einfach nochmal ein Praxisbeispiel für Schleswig-Holstein bringen. Es gibt bei uns in der Feuerwehr Fahrzeuge, wie das ELW oder auch der GW, die keinen extra Schalter für das Heckblaulicht haben und bisher immer durch den Tüv gekommen sind. Allerdings ist es so, dass neuere Fahrzeuge bei uns fast alle einen extra Schalter haben, der aber nur geht, wenn die beiden vorderen Blaulichter ebenfalls eingeschaltet sind.
    Weiterhin ist es bei uns so, dass die Heckblaulichter, egal an welchem Fahrzeug, nicht ausgeschaltet werden. Die einzige Ausnahme ist das Eintreffen an der Einsatzstelle im Zugverband und das warten auf weitere Befehle. Dort kann es der Maschinist ausschalten, wird aber nur auf bitte des hinter ihm stehenden Fahrzeuges gemacht und nicht von sich aus. Dadurch kommt es natürlich auch mal vor das es vergessen wird wieder einzuschalten nach dem Einsatz. Bei der Einsatzfahrt, wird grundsätzlich alles eingeschaltet und wir rücken nur im Zugverband aus. Ich bin selbst schon des öfteren das Löschfahrzeug als drittes Fahrzeug im Zug gefahren und mich hat noch nie ein Blaulicht des vorrausfahrenden Fahrzeuges gestört. Da habe ich auch noch nie drauf geachtet, denn ich schaue eigentlich eher auf den Verkehr !!!

    Schöne Grüße

  5. #20
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.363
    Hallo!

    Genauso sehe ich das auch!

    Mich stört das net....weil immer ein entsprechend großer Abstand gefahren wird..!

    Aber egal, wir konnten ja schon feststellen das es KEINE Verpflichtung darüber gibt, und es sich um Örtliche Gegebenheiten handelt, die Sinn oder auch keinen machen!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

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