Bei uns liegt folgendes vor:

Das Funkgerät (Bosch FuG 8b) wurde 1991 neu in ein Fahrzeug eingebaut und sollte dann, wenn möglich, nächstes Jahr in ein neues Fahrzeug eingebaut werden.
Wenn ich das Richtig verstanden habe, ist das jetzt wieder zulässig, oder ?
(wenn der Aufbauhersteller mitspielen sollte....)

Gruß

Torsten