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Thema: Fug13 4m HFG bei Ebay für 1€ erworben

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Moin....

    der Verkäufer muss nicht verkaufen, da sich hier bei offensichtlich um einen Irrtum handelt, dieses hat er/sie ja dann sofort zugegeben.

    Es ist nicht immer ein gültiger Kaufvertrag siehe:

    AG Lahnstein
    Urteil vom 15.12.2004
    2 C 471/04
    Sofortkauf bei eBay
    JurPC Web-Dok. 34/2005

    BGB §§ 119 ff.
    Leitsatz (der Redaktion)

    Ein Verkauf bei eBay mit der Option "Sofortkauf" zum Preis von 1,-- Euro kann wegen Irrtums angefochten werden, wenn der Anbieter den Preis als Startpreis und Mindestgebot verstanden hat, von einem weitaus höheren tatsächlichen Preis der Ware auszugehen ist und dem Anbieter bereits im Zeitpunkt der Einstellung des Angebotes höhere Unkosten als der Einstiegspreis entstanden sind.

    http://www.jurpc.de/rechtspr/20050034.pdf

    Diese und weitere solche Urteile fallen meist, wenn es sich offensichtlich um einen Irrtum handelt.
    Und wir müssen ja nun hier zugeben, dass es sich um einen solchen handelt, wenn ein Gerät, was einen Marktwert um die 500,- € plötzlich als Sofortkauf 1,- € erscheint.
    Die Chancen das Gerät zu bekommen sind in diesem Fall fast aussichtslos.

    Gruß igel14

  2. #2
    MaxTrac Gast
    Wer kein wirkliches Arschloch ist und ab und zu selber bei eBay verkauft, verzichtet freiwillig auf das Gerät, wenn sich unter DIESEN Umständen herausstellt, das es sich um einen Irrtum handelt.

  3. #3
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    Zitat Zitat von MaxTrac
    Arschloch
    Na na na... *Schimpfe Finger dir zeig* ;)

  4. #4
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    Recht hat er aber wie ich auch finde.

    Gruss Flo
    Gruss Flo

  5. #5
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    Zitat Zitat von MaxTrac
    Wer kein wirkliches Arschloch ist
    Das zum Thema Qualitativ hochwertige Beiträge..

    Ich würde auf Erfüllung bestehen... erstmal
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  6. #6
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    Ich würde auch darauf bestehen!
    Oder man einigt sich freundlich, aber nur wenns einmal passiert.
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  7. #7
    Christian Gast
    Hallo,

    TAiT Geräte sind sehr gut. Dieses Gerät ist allerdings NICHT BOS-zugelassen, es ist offensichtlich ähnlich einem FuG13 programmiert.

  8. #8
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    "Arschloch" wäre, der Verkäuferin mitzuteilen, einmal "vielleicht" das zuständige Finanzamt zu kontaktieren, so von wegen Privat- und gewerblichen Verkauf. Die von ihr verkauften Waren haben jedenfalls nicht mehr viel mit Dachbodenfünden zu tun.

    Aber gut, dass wir keine "Arschlöcher" sind. Nennt sich auch "Erpressung" oder so ähnlich.

    Mit einer negativen Bewertung wäre ihre Gesamtbewertung übrigens immer noch erheblicher besser als Deine eigene. 96,4% muss man auch erst mal schaffen...

    Die C-Elfe
    Geändert von C-Elfe (29.08.2007 um 12:22 Uhr)

  9. #9
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    Zitat Zitat von C-Elfe
    "Arschloch" wäre, der Verkäuferin mitzuteilen, einmal "vielleicht" das zuständige Finanzamt zu kontaktieren, so von wegen Privat- und gewerblichen Verkauf. Die von ihr verkauften Waren haben jedenfalls nicht mehr viel mit Dachbodenfünden zu tun.

    Aber gut, dass wir keine "Arschlöcher" sind.

    Mit einer negativen Bewertung wäre ihre Gesamtbewertung übrigens immer noch erheblicher besser als Deine eigene. 96,4% muss man auch erst mal schaffen...

    Die C-Elfe
    Ich finde die Titulierung mit Arschloch auch nicht nett. Die negative Bewertung bezieht sich auf mich nehme ich an. Verstehe dann aber den Zusammenhang mit dem Arschloch nicht. Wenn Du Dir ansiehst, warum die 96,4% sind, ist es einigermaßen erträglich. Ich finde es jedenfalls besser, bei den 96,4% zu bleiben, als einen neuen Nick anzumelden. Übrigens hab ich nun das erstmal bei Ebay eine Ware nicht bekommen. Nun schon das zweite mal eingegangen... Mist!

  10. #10
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    Zitat Zitat von MaxTrac
    Wer kein wirkliches Arschloch ist und ab und zu selber bei eBay verkauft, verzichtet freiwillig auf das Gerät, wenn sich unter DIESEN Umständen herausstellt, das es sich um einen Irrtum handelt.
    Volle Zustimmung. Vor allem liegt hier ein offensichtlicher Irrtum vor. Wer hier nach einem bestandskräftigen Kaufvertrag schreit, liegt falsch.

  11. #11
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    So, nun zum Abschluss.

    Ich habe die Dame die es verkauft, mehrfach angeschrieben und um Komunikation gebeten. Habe am Anfang auch erstmal auf Erfüllung des Kaufvertrages bestanden. Sie hat sich NICHT mehr gemeldet. Ich lasse es jetzt auf sich beruhen.

    Bitte schließen

    Danke!

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