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Thema: Fug13 4m HFG bei Ebay für 1€ erworben

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Drum prüfe, wer was bei Ebay reinstellt... ;-)

  2. #2
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    sicher sind das gültige verträge, aber wer macht sich dem weg zum anwalt? mehr als ne negative bewertung ist da meistens nicht. vorallem was will man da als käufer machen? hab schon so einiges gesehen, wo der käufer dann sagte dass das gerät geklaut wurde etc. chancen gleich null was zu bekommen solange der verkäufer direkt das schon in der email sagt

  3. #3
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    Moin....

    der Verkäufer muss nicht verkaufen, da sich hier bei offensichtlich um einen Irrtum handelt, dieses hat er/sie ja dann sofort zugegeben.

    Es ist nicht immer ein gültiger Kaufvertrag siehe:

    AG Lahnstein
    Urteil vom 15.12.2004
    2 C 471/04
    Sofortkauf bei eBay
    JurPC Web-Dok. 34/2005

    BGB §§ 119 ff.
    Leitsatz (der Redaktion)

    Ein Verkauf bei eBay mit der Option "Sofortkauf" zum Preis von 1,-- Euro kann wegen Irrtums angefochten werden, wenn der Anbieter den Preis als Startpreis und Mindestgebot verstanden hat, von einem weitaus höheren tatsächlichen Preis der Ware auszugehen ist und dem Anbieter bereits im Zeitpunkt der Einstellung des Angebotes höhere Unkosten als der Einstiegspreis entstanden sind.

    http://www.jurpc.de/rechtspr/20050034.pdf

    Diese und weitere solche Urteile fallen meist, wenn es sich offensichtlich um einen Irrtum handelt.
    Und wir müssen ja nun hier zugeben, dass es sich um einen solchen handelt, wenn ein Gerät, was einen Marktwert um die 500,- € plötzlich als Sofortkauf 1,- € erscheint.
    Die Chancen das Gerät zu bekommen sind in diesem Fall fast aussichtslos.

    Gruß igel14

  4. #4
    MaxTrac Gast
    Wer kein wirkliches Arschloch ist und ab und zu selber bei eBay verkauft, verzichtet freiwillig auf das Gerät, wenn sich unter DIESEN Umständen herausstellt, das es sich um einen Irrtum handelt.

  5. #5
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    Zitat Zitat von MaxTrac
    Arschloch
    Na na na... *Schimpfe Finger dir zeig* ;)

  6. #6
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    2.155
    Recht hat er aber wie ich auch finde.

    Gruss Flo
    Gruss Flo

  7. #7
    Registriert seit
    11.09.2005
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    Zitat Zitat von MaxTrac
    Wer kein wirkliches Arschloch ist
    Das zum Thema Qualitativ hochwertige Beiträge..

    Ich würde auf Erfüllung bestehen... erstmal
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  8. #8
    Registriert seit
    17.03.2002
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    2.841
    Ich würde auch darauf bestehen!
    Oder man einigt sich freundlich, aber nur wenns einmal passiert.
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  9. #9
    Christian Gast
    Hallo,

    TAiT Geräte sind sehr gut. Dieses Gerät ist allerdings NICHT BOS-zugelassen, es ist offensichtlich ähnlich einem FuG13 programmiert.

  10. #10
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    Zitat Zitat von MaxTrac
    Wer kein wirkliches Arschloch ist und ab und zu selber bei eBay verkauft, verzichtet freiwillig auf das Gerät, wenn sich unter DIESEN Umständen herausstellt, das es sich um einen Irrtum handelt.
    Volle Zustimmung. Vor allem liegt hier ein offensichtlicher Irrtum vor. Wer hier nach einem bestandskräftigen Kaufvertrag schreit, liegt falsch.

  11. #11
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    303
    So, nun zum Abschluss.

    Ich habe die Dame die es verkauft, mehrfach angeschrieben und um Komunikation gebeten. Habe am Anfang auch erstmal auf Erfüllung des Kaufvertrages bestanden. Sie hat sich NICHT mehr gemeldet. Ich lasse es jetzt auf sich beruhen.

    Bitte schließen

    Danke!

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