Moin....

der Verkäufer muss nicht verkaufen, da sich hier bei offensichtlich um einen Irrtum handelt, dieses hat er/sie ja dann sofort zugegeben.

Es ist nicht immer ein gültiger Kaufvertrag siehe:

AG Lahnstein
Urteil vom 15.12.2004
2 C 471/04
Sofortkauf bei eBay
JurPC Web-Dok. 34/2005

BGB §§ 119 ff.
Leitsatz (der Redaktion)

Ein Verkauf bei eBay mit der Option "Sofortkauf" zum Preis von 1,-- Euro kann wegen Irrtums angefochten werden, wenn der Anbieter den Preis als Startpreis und Mindestgebot verstanden hat, von einem weitaus höheren tatsächlichen Preis der Ware auszugehen ist und dem Anbieter bereits im Zeitpunkt der Einstellung des Angebotes höhere Unkosten als der Einstiegspreis entstanden sind.

http://www.jurpc.de/rechtspr/20050034.pdf

Diese und weitere solche Urteile fallen meist, wenn es sich offensichtlich um einen Irrtum handelt.
Und wir müssen ja nun hier zugeben, dass es sich um einen solchen handelt, wenn ein Gerät, was einen Marktwert um die 500,- € plötzlich als Sofortkauf 1,- € erscheint.
Die Chancen das Gerät zu bekommen sind in diesem Fall fast aussichtslos.

Gruß igel14