Definitiv nein, da wir als Freiwillige Feuerwehr keine Pflichtdienste während der Freizeit (von Übungen abgesehen) einführen wollen, sonst könnten wir das ja nict guten Gewissens FREIWILLIGE Feuerwehr nennen.
Es gab aber noch keine Probleme.
Das einzige, das geregelt wird, sind bei uns die Weihnachtsfeiern der einzelnen Löschzüge, die jede an einem anderen Tag stattfinden muss. Bei einem evtl. Einsatz während dieser Zeit wird zusätzlich noch ein anderer LZ alarmiert. Und die Akzeptanz dieser Maßnahme ist sehr hoch, weil sie ja jeden einmal betrifft!
Aber sonst gibt es hier keine Regelung (außer den Dienstwohnungsinhabern und den Hauptamtlichen, aber das ist ja ein anderes Blatt)