Ein Angehöriger der Feuerwehr X darf den Funk der Feuerwehr X für eigene Interesse mithören-
er darf NICHTS davon aufschreiben (auswerten),
er darf NICHTS davon weitererzählen und
er darf ihn NICHT mit mehreren Leuten abhören.
Im weiteren darf er weder den Funk von anderen BOS in seinem Funkverkehrskreis mithören, noch darf er den Funk von anderen Feuerwehren mithören.
Er darf einzig und alleine seine Feuerwehr mithören, und das nur unter den oben genannten Bedingungen.




Zitieren