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Thema: Das wärs ;-)

  1. #16
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.256
    Kannst gerne machen ...
    Solang die Beleuchtung im Innenraum ist und die Hauptstrahlrichtung nicht nach außen gerichtet ist, zählt es nur als Innenbeleuchtung.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #17
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    ...und selbst da ist noch lange nicht alles erlaubt, z.B. beleuchteter Schalthebel oder auch Fußraumbeleuchtung.
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

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    124 124 MRCC Bremen

  3. #18
    Registriert seit
    17.09.2005
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    1.480
    Zitat Zitat von Pille112
    ...oder auch Fußraumbeleuchtung.
    Möööööp Fußraumbeleuchtung ist laut meinem TÜV-Mann erlaubt. Aber nur, wenn man die Lichtquelle von außen nicht dirrekt sehen kann.
    MFG Flo

  4. #19
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    und was bringt es, ein beleuchtetes Schild in den Fussraum eines ELW zu bauen?

  5. #20
    Registriert seit
    06.03.2005
    Beiträge
    1.778
    Hallo alle Zusammen,

    nur mal meine Antwort dazu:

    Es ist doch völlig egal was im Auto eingebaut wird bzw. erlaubt ist oder nicht, jeder soll sich da im klaren sein wenn was passiert oder man wird damit angehalten, muss jeder selber dafür gerade stehen...

    So ein hin und her hier....

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