Kannst gerne machen ...
Solang die Beleuchtung im Innenraum ist und die Hauptstrahlrichtung nicht nach außen gerichtet ist, zählt es nur als Innenbeleuchtung.
Kannst gerne machen ...
Solang die Beleuchtung im Innenraum ist und die Hauptstrahlrichtung nicht nach außen gerichtet ist, zählt es nur als Innenbeleuchtung.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
...und selbst da ist noch lange nicht alles erlaubt, z.B. beleuchteter Schalthebel oder auch Fußraumbeleuchtung.
Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
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124 124 MRCC Bremen
Möööööp Fußraumbeleuchtung ist laut meinem TÜV-Mann erlaubt. Aber nur, wenn man die Lichtquelle von außen nicht dirrekt sehen kann.Zitat von Pille112
MFG Flo
und was bringt es, ein beleuchtetes Schild in den Fussraum eines ELW zu bauen?
Hallo alle Zusammen,
nur mal meine Antwort dazu:
Es ist doch völlig egal was im Auto eingebaut wird bzw. erlaubt ist oder nicht, jeder soll sich da im klaren sein wenn was passiert oder man wird damit angehalten, muss jeder selber dafür gerade stehen...
So ein hin und her hier....
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