Zitat Zitat von akkonsaarland
zählt das thw dann nicht mehr, denn bundesrecht schlägt landesrecht?
Da die THW-OVs den jeweiligen Kommunen im "kleinen Rahmen" mehr oder minder "unterstellt" sind, die FW aber Erstabmarsch und "Hauptakteur" ist, stünde die FW drüber...

Wenn jetzt aber KatS-Alarm ist (in einem anderen BL z.B.) dann könnte man den THW-OV Obergeneralsmäßig "abkommandieren" und das THW stünde wieder über der FW...

(Berichtige mich Carsten, wenns nicht ganz stimmt *g*)

MfG Fabsi