Mal ein Ausblick nach Niedersachsen:
- Führungskräfte der Fw können KEINE Führungsaufgaben in einer anderen HGiOrg übernehmen (Nds.BrandSchutzGesetz)
- Wenn jemand ausser in der Fw auch noch in einer anderen HiOrg tätig ist und es kommen mehrere Alarme für die verschiedenen Org, dann hat zwingend die Fw Vorrang (Nds.BrandSchutzGesetz)
Da das Nds.BrandSchutzGesetz allen HiOrg in Nds vorgesetzt ist - der RD/KTP, Techn. Hilfe , Brandschutz/-Bekämpfung, etc. ist kommunale Aufgabe - und die Fw ist die einzige Org. die kommunal ist (Fw ist Abteilung des Ordnungsamtes), ist die Fw allen privaten Auftragnehmern (ASB, DRK, JUH, MHD, priv.RD, ...) als Auftraggeber vorgesetzt. Das THW (Bundesanstalt!) ist nach Weisung des Bundes den jeweiligen Kommunen (als Vertreter wieder die Fw) untergeordnet!
Fazit: Gehen mehrere Melder und die Fw ist dabei, so muss der Träger immer zur Feuerwehr!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator