Nein - da,
1. die Sondersignalanlagen auf dem Fahrzeugschein eingetragen sein müssen
2. zivile Fahrzeuge nur in Ausnahmefällen wie z.B. Pol mit Sosi ausgestattet werden dürfen, ansonsten muß erkennbar sein das es sich um ein bevorrechtigtes Fahrzeug handelt (Lackierung/Beschriftung)
3. das Fahrzeug im Fahrzeugschein als Sonder-Kfz geführt werden muß