Naja, aber wenn der PKW auf einem privaten Gelände nur fährt.....!?
Naja, aber wenn der PKW auf einem privaten Gelände nur fährt.....!?
Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!
Ich glaube man sollte mal einen FAQ schreiben zu dem Thema! Wenn selbst bei uns hier der KBR Probleme hat seine Sondersignalanlage (Abnehmbare Kombianlage) eingetragen zu bekommen dann glaubich erübrigt sich die Frage ob man das als normaler Feuerwehrler bekommt! Ich kenne zwar einen der als normaler Feuerwehrler ein Blaulicht fährt das größer als sein Kopf ist aber wenn der erwischt wird ist er dran, aber wie!
Gruß
Flo
Dann sage er dem KBR mal einen schönen Gruß, er möge sie sich in den Dienstwagen eintragen lassen und nicht in den PrivatenZitat von Florian KSB
(Alternativ kann auch der Private offiziell zu Kreiseigentum und somit zum Dienstwagen gemacht werden ;) )
MfG Fabsi
so halb hab ich mir das gedacht das es net geht
war nur eine theorie der ich mal nachgehen wollte.
aber zum thema "das Fahrzeug soll auch so aussehen"
es gibt magnetschilder!
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
Wie schaut es eigentlich mit Vorführfahrzeugen vin Aufbauherstellern an?
Kann man die verwenden?
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Die werden die SoSi-Anlagen eingetragen haben.Zitat von hannibal
10 EUR Verwarnungsgeld wegen unzulässige Beleuchtungseinrichtung. (Ich nehme an, Du meinst Magnet-RKL - fest angebaut wirds etwas teurer)Zitat von Florian KSB
Der Ruf unter Kollegen und Bekannten ("Feuerwehrgeil") wär mir wesentlich unangenehmer... auch ohne "erwischt" zu werden *gg*
Hi,
also Vorführfahrzeuge haben wohl irgendwie die BL eingetragen, auch wenn ich mir gerade die Grundlage nicht erklären kann...
Zum Vorführen reicht ja auch Gelblicht...
Aber selbst wenn das BL da rechtmäßig drauf sein darf und nicht abgedeckt werden muss: Um das BL auf öffentlichem Grund in Betrieb zu nehmen brauchst du immer noch die erweiterte Haftplicht...
Und wenn es eine tatsächlich eine wie auch immer geartete Sondergenehmigung für diese KFZ gibt, dann aber sicherlich mit einem Betriebsverbot für Sosi im Straßenverkehr!
ABER:
Es viele Aufbauhersteller vermieten ja auch Ihre KFZ als Ersatzfahrzeuge (Nach Unfall, schweren Technischen Defekt oder Diebstahl z.b. )
Für diese Fahrzeuge wird es ja wohl die erweiterte Haftpflicht geben, oder?
So ein Fahrzeug könntet Ihr mieten!
Vieleicht ist das ja auch der Weg den die für die vielen BL-Vorführfahrzeuge gegangen sind, die so im Strassenverkehr rumkurven? Sind das vieleicht offiziell alles BL-Mietwagen? Dann könntet Ihr die auch alle einsetzen...
Kostet aber sicher nicht wenig!
Nur, wenn es darum geht nur mehr Fahrzeuge zu bekommen, warum fragt Ihr nicht bei befreundetetn Orgs an?
Gruß
Carsten
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