Hallo,

Ich habe folgende Frage an das Forum.

Meine Frau besitzt einen Rettungshelfer und war bis Januar in einer hilfsorganisation tätig. Dann ist Sie Schwanger geworden und wurde deshalb von der Hilfsorganisation für die dauer der Schwangerschaft ausgeschlossen aufgrund von dem Infektionsschutzgesetz.

Jetzt muss meine Frau natürlich die 30 Fortbildungsstunden nachweisen ende des Jahren. Sie kann das aber nicht, da Sie ja wie oben genannt für die dauer der Schwangerschaft ausgeschlossen war.

Gibt es da eine andere Möglichkeit die jetzt nicht mit Blockfortbildungsstunden für 500 euro zusammen hängen?