ich habe ihn erst angezeigt ! dann das geld wieder bekommen !!!
mfg
ich habe ihn erst angezeigt ! dann das geld wieder bekommen !!!
mfg
Hi Chris,
Das ist OK...
Wenn du es dann auch entsprechend bei der POL gemeldet hast, lasse die Anzeige ruhig weiter laufen. In dem Fall ist sie ja NICHT unbegründet...
Wird zwar als Einzelanzeige nicht merh viel bringen, da ja eigendlich geklärt, liefert aber hinweise für evtl. andere Anzeigen!
Nur mit dem öffentlichen "als Betrüger bereichnen" währe ich halt noch etwas vorsichtig...
Gruß
Carsten
***Wichtig***
Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de
Mit solchen Äusserungen wäre ich nicht zur Zeit sondern generell vorsichtig. Da kann der, der als Betrüger bezeichnet wird nämlich eine entsprechende Anzeige erstatten und das kann dann megaböse ins Auge gehen...Zitat von DG3YCS
Da hast du sicher recht,..., ausser es ist ein einem Strafverfahren rechtkräftig festgestellt worden das er ein Betrüger ist!Zitat von CptPicard
Dann ist es nur noch eine Tatsachenbehauptung...
Deshalb schrieb ich ja "zur Zeit", man weiß ja nie was noch kommt!
Gruß
Carsten
P.S.Eine Aussage wie: Ich habe den XX wegen Betruges angezeigt, ist aber immer zulässig wenn es tatsächlich so ist.
Und die Anzeige selber muss natürlich auch Begründet sein!
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danke für die hinweise !!
die polizei weiß das ich das geld wieder habe ! aber ich solle trotzdem den schriftverkehr abgeben, weil wohl mehrere anzeigen gegen ihn vorliegen !!
mfg
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