Zitat Zitat von CptPicard
Mit solchen Äusserungen wäre ich nicht zur Zeit sondern generell vorsichtig. Da kann der, der als Betrüger bezeichnet wird nämlich eine entsprechende Anzeige erstatten und das kann dann megaböse ins Auge gehen...
Da hast du sicher recht,..., ausser es ist ein einem Strafverfahren rechtkräftig festgestellt worden das er ein Betrüger ist!
Dann ist es nur noch eine Tatsachenbehauptung...

Deshalb schrieb ich ja "zur Zeit", man weiß ja nie was noch kommt!

Gruß
Carsten

P.S.Eine Aussage wie: Ich habe den XX wegen Betruges angezeigt, ist aber immer zulässig wenn es tatsächlich so ist.

Und die Anzeige selber muss natürlich auch Begründet sein!