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Thema: Rechtslage für Funkgerätesammler ??

  1. #1
    EABC80 Gast

    Rechtslage für Funkgerätesammler ??

    Hallo,

    Ich hätte mal ne Frage...

    Wie verhält es sich aktuell rechtlich mit dem hobbymäßigen sammeln von alten Afu,Militär,BOS und Betriebsfunkgeräten ?

    Was darf man,was nicht,und was giebt es sonst für Regeln die zu beachten wären ?

    Man hört immer wieder unterschiedliche Angaben dazu...die Einen meinen der Besitz wäre grundsätzlich verboten,die Anderen meinen der Besitz wäre grundsätzlich erlaubt,man dürfte die Geräte halt nur nicht ohne die entsprechenden Lizenzen in Betrieb nehmen....dazwischen heists dann noch man dürfe die Geräte besitzen,aber nur mit Afu Lizenz,oder man müsse den Besitz bei irgendwelchen Behörden anmelden...oder der Besitz wäre nur bei nicht betriebsbereiten Geräten gestattet,wobei "nicht Betriebsbereit" auch noch genau definiert ist...und über diesen Zustand giebt´s natürlich ebenfalls abweichende Angaben,von Baugruppen müssen ausgebaut und getrennt gelagert sein,bis die Schaltung muß mit dem Hammer...?!

    Kurz und gut,ich blick da überhauptnicht durch,und hoffe hier die Erleuchtung zu finden...;)

    Selbstverständlich ist die Frage reiiiiin Theoretischer Natur *unschuldigguck*

  2. #2
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    Hi,

    naja, alles Blödsinn ist das nicht...
    ... Es stellt nur die verschiedenen Rechtslagen der letzten Jahrzehnte dar!

    Aktuell ist es so:
    Du darfst fast alles besitzen. Nur "Wanzen" sind explizit ausgenommen!

    Nachdem wir letztens das Thema nochmals hatten habe ich mich auch ungläubig schlau gemacht und festgestellt, es gibt nicht einmal mehr eine Beschränkung des "betriebsbereit vorhalten". Die ist bei der letzten überarbeitung der Gesetze rausgefallen!

    Wer also immer schon ein originales FuG8b1 prollig im Auto einauen wollte:
    Jetzt ist es möglich!

    Nur der Betrieb erfordert immer eine Frequenzzuteilung. Entweder eine Allgemeinzuteilung (CB-LPD-PMR-ISM) oder eine Einzelzuteilung (BOS-Betriebsfunk-Versuchsfunk).
    Ein Gewerbeschein ist für einem Test am Messplatz auch nicht nötig.
    Der Techniker muss halt nur dafür sorge tragen, dass die zulässige Höchststrahlungsleistung für evtl. Abstrahlungen beim Test nicht überschritten wird!

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
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  3. #3
    EABC80 Gast
    Na das hört man sehr gerne...:):)

    Normalerweise werden die Schrauben bei Gesetzen ja heutzutage eher angezogen als gelockert...hätte ich nicht gedacht.

    Ich hatte 1995 ein sehr ärgerliches Erlebniss in der Richtung,war da 17 Jahre alt,und auch schon extrem hinter alten Funkgeräten her...hatte Jahrelang jede überschüssige Mark für das Hobby ausgegeben...da standen eines Abends die Bu...ääähm,Team Grün vor der Tür und haben mich ratzekahl ausgeraubt,Schaden um die 4000 DM !!
    Der Grund,nöö,nicht Schwarzfunken...ein Nachbar hatte gemeldet ich würde hier immer mit ganz merkwürdigen,grünen Funkgeräten rumhantiren...


    Jetzt was das Thema bei mir wegen dieser sehr wiedersprüchlichen Angaben die man dazu an verschiedenen Stellen bekommt wieder hochgekommen...

  4. #4
    Registriert seit
    22.04.2002
    Beiträge
    2.155
    Hast Du die Geräte wiederbekommen ?

    Gruss Flo
    Gruss Flo

  5. #5
    Registriert seit
    23.03.2002
    Beiträge
    682
    Mach die AFu-Lizenz der Klasse E (max. 1 Woche fleissig lernen genügt) und Du hast immer einen "Lappen" in der Hosentasche, die Du jedem Polizisten unter die Nase halten kannst. Diese Lizenz erlaubt es Dir alle Geräte offiziell zu betreiben, so lange diese auf mindestens einer für Dich freigegebenen Frequenz sende- und/oder empfangsfähig sind. Bei FuG 8b könnte das schwierig werden aber zumindest kannst Du Dir dann den Spass machen und mit einem eingeschalteten Scanner und Antenne auf dem Dach absichlich in eine nächtliche Verkehrskontrolle fahren. (Du solltest vorher aber alle BOS-Frequenzen aus dem Kurzwahlspeicher löschen und ein AFu-Relais leise mitlaufen lassen.) Ist ein netter Spass kann ich Dir sagen. :-)

    Aber zu Deiner eigentlichen Frage: Du darfst Sammeln was das Zeug hält. Alles kein Problem.
    Mich würde ebenfalls die Frage interessieren, ob Du die Geräte wiederbekommen hast und ob Du und der Nachbar noch Freunde geworden seid. ;-)
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  6. #6
    EABC80 Gast
    Nein,war alles futsch...

    Naja,und was mit dem Nachbarn danach noch war schreib ich hier besser nicht hin...;)

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