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Thema: Rechtslage für Funkgerätesammler ??

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    23.03.2002
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    682
    Mach die AFu-Lizenz der Klasse E (max. 1 Woche fleissig lernen genügt) und Du hast immer einen "Lappen" in der Hosentasche, die Du jedem Polizisten unter die Nase halten kannst. Diese Lizenz erlaubt es Dir alle Geräte offiziell zu betreiben, so lange diese auf mindestens einer für Dich freigegebenen Frequenz sende- und/oder empfangsfähig sind. Bei FuG 8b könnte das schwierig werden aber zumindest kannst Du Dir dann den Spass machen und mit einem eingeschalteten Scanner und Antenne auf dem Dach absichlich in eine nächtliche Verkehrskontrolle fahren. (Du solltest vorher aber alle BOS-Frequenzen aus dem Kurzwahlspeicher löschen und ein AFu-Relais leise mitlaufen lassen.) Ist ein netter Spass kann ich Dir sagen. :-)

    Aber zu Deiner eigentlichen Frage: Du darfst Sammeln was das Zeug hält. Alles kein Problem.
    Mich würde ebenfalls die Frage interessieren, ob Du die Geräte wiederbekommen hast und ob Du und der Nachbar noch Freunde geworden seid. ;-)
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  2. #2
    EABC80 Gast
    Nein,war alles futsch...

    Naja,und was mit dem Nachbarn danach noch war schreib ich hier besser nicht hin...;)

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