Hi,

naja, alles Blödsinn ist das nicht...
... Es stellt nur die verschiedenen Rechtslagen der letzten Jahrzehnte dar!

Aktuell ist es so:
Du darfst fast alles besitzen. Nur "Wanzen" sind explizit ausgenommen!

Nachdem wir letztens das Thema nochmals hatten habe ich mich auch ungläubig schlau gemacht und festgestellt, es gibt nicht einmal mehr eine Beschränkung des "betriebsbereit vorhalten". Die ist bei der letzten überarbeitung der Gesetze rausgefallen!

Wer also immer schon ein originales FuG8b1 prollig im Auto einauen wollte:
Jetzt ist es möglich!

Nur der Betrieb erfordert immer eine Frequenzzuteilung. Entweder eine Allgemeinzuteilung (CB-LPD-PMR-ISM) oder eine Einzelzuteilung (BOS-Betriebsfunk-Versuchsfunk).
Ein Gewerbeschein ist für einem Test am Messplatz auch nicht nötig.
Der Techniker muss halt nur dafür sorge tragen, dass die zulässige Höchststrahlungsleistung für evtl. Abstrahlungen beim Test nicht überschritten wird!

Gruß
Carsten