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Thema: FuG ohne E1 im KFZ

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von DG3YCS
    Für das THW gilt unabhängig von der aktuellen (wieder gelockerten) Rechtslage: Für Fahrzeuge ab EZ 10/2002 NUR mit E1 !
    Eine Vorgabe der Leitung...!
    Da habe ich aber andere Informationen vom zuständigen Mitarbeiter aus dem Refarat E5. Und falls es eine Vorgabe gibt, so müsste die ja irgendwo schriftlich dokumentiert sein. Bei einem aktuellen Fahrzeugmodell sieht es wohl so aus das Altgeräte verbaut werden müssen, weil es quasi nackt geliefert wird. Laut E5 kein Problem.
    Gruß Kai Stollberg

    www.thw-oldenburg.de

  2. #2
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    Hallo Kai,

    Mit wem hast du denn in E5 gesprochen? E.J. S.???

    Von diesem gibt es die Rundmail das es ebend von der Leitung als NICHT ZULÄSSIG angesehen wird! Dieses habe ich Schriftlich. Eine entgegengesetzte Meinung aber nicht...

    Wenn es mittlerweile doch anders gesehen wird, so freut es mich das meine Eingaben doch berücksichtig wurden, auch wenn der zuständige (o.g.) Sachbearbeiter es ja erst anders gesehen hat.

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
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  3. #3
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    Zitat Zitat von DG3YCS
    Mit wem hast du denn in E5 gesprochen? E.J. S.???
    Genau mit diesekm. Ist aber schon ein Jahr her. Ich sehe den in 3 Wochen, da kann ich ja mal Fragen.
    Gruß Kai Stollberg

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  4. #4
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    Also ich habe hier die Rundmail datiert vom 04.12.06, 12:58 vorliegen...

    Auf dem gemeinsamen Einwand von mir und der BuS-NEU mit Hinweis auf die geänderte Rechtsgrundlage kam dann die Reaktion das man seitens der THW-Leitung trotzdem die Freigabe des Fahrzeugherstellers für das spezifische Modell des FuG´s als dringend notwendig erachtet. Und auf die Anfrage haben diese geantwortet "Nur mit CE" ???

    Daher Einbau von Alt-EUB´s untersagt!

    Gruß
    Carsten
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