@Pille112
Ja, da hast du grundsätzlich recht...
Mittlerweile zählt nur noch der Rechtsstand bei Inverkehrbringung der EUB,
ABER:
Es gibt seitens der THW-Leitung eine andere Anweisung, die ich jetzt mal in der Öffentlichkeit unkommentiert lassen möchte.
(Gegenüber dem Verfasser habe ich das natürlich EINDEUTIG kommentiert ;-) )
Und da die THW Leitung nun einmal das Weisungsrecht für Ihre Geräte und Ihre Fahrzeuge besitzt...
@21/10
Gib mir mal deine Email-Addy!
Naja, so ganz nutzlos sind die 7b ja nicht... Im Transit darfst du die nicht verbauen, auf dem Radlader wahrscheinlich schon, der ist ja schon älter...
(Wobei sich mir der Sinn eines 4m Gerätes auf einem Radlader aber ehrlich gesagt nicht erschließt. Eine 2m HFG Aktivhalterung mit HSG zwecks Einweisung währe da eher Mittel der Wahl)
Die Anfrage an Neuhausen wird wohl etwas dauern, da Gerd seit gestern im Urlaub ist. Auch eine Anfrage an den LV wird etwas dauern, da Michael (der dortige SB für IuK) auch gerade im Urlaub ist. Aber du wirst sehen, die Antwort ist dieselbe ;-) Wenn ich die Email-Addy habe schicke ich dir mal ein paar Mails weiter...
Gruß
Carsten
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