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Thema: FuG ohne E1 im KFZ

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Danke euch beiden schonmal. :-)
    Anfrage beim LV wäre eine Möglichkeit. Ich möchte das Gerät aber noch vor der Einführung des Digitalfunk (also vor 2174) installiert haben.
    Es läuft aber schon eine Anfrage an unsere Schule in Neuhausen.

    Carsten, gibt es zu der Vorgabe der Leitung eine RV o.ä. im Extranet oder woher ist dir das bekannt?

    Ich habe ab nächster Woche 4 7b zur Verfügung. Wäre ja sehr schade wenn man vorhandene Geräte nicht nutzen kann.

  2. #2
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    Mir war so als hätte ich mal irgendwo gehört das nicht die Erstzulassung des Fahrzeuges sondern die des Gerätes maßgebend ist.

    ...kann mich aber auch irren.
    Gruß Carsten
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  3. #3
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    @Pille112
    Ja, da hast du grundsätzlich recht...
    Mittlerweile zählt nur noch der Rechtsstand bei Inverkehrbringung der EUB,
    ABER:
    Es gibt seitens der THW-Leitung eine andere Anweisung, die ich jetzt mal in der Öffentlichkeit unkommentiert lassen möchte.
    (Gegenüber dem Verfasser habe ich das natürlich EINDEUTIG kommentiert ;-) )

    Und da die THW Leitung nun einmal das Weisungsrecht für Ihre Geräte und Ihre Fahrzeuge besitzt...

    @21/10
    Gib mir mal deine Email-Addy!

    Naja, so ganz nutzlos sind die 7b ja nicht... Im Transit darfst du die nicht verbauen, auf dem Radlader wahrscheinlich schon, der ist ja schon älter...
    (Wobei sich mir der Sinn eines 4m Gerätes auf einem Radlader aber ehrlich gesagt nicht erschließt. Eine 2m HFG Aktivhalterung mit HSG zwecks Einweisung währe da eher Mittel der Wahl)

    Die Anfrage an Neuhausen wird wohl etwas dauern, da Gerd seit gestern im Urlaub ist. Auch eine Anfrage an den LV wird etwas dauern, da Michael (der dortige SB für IuK) auch gerade im Urlaub ist. Aber du wirst sehen, die Antwort ist dieselbe ;-) Wenn ich die Email-Addy habe schicke ich dir mal ein paar Mails weiter...

    Gruß
    Carsten
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  4. #4
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    Taktisch ist ein 4m-Gerät auf dem Radlader sicher nicht sonderlich sinnvoll.
    Durch einen glücklichen Zufall habe ich aber plötzlich mehr Geräte als Fahrzeuge am Standort und versuche diese jetzt irgendwie zu verteilen. :-D

  5. #5
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    Hi,

    sind die FuG´s selbst (über HV) gekauft und bezahlt oder über die dienstliche Schiene (THW oder andere BOS) gekommen?

    Also in solch einem Fall in jedes Sinvolle KFZ ein Gerät und eines als Reserve in den Schrank. Ist dann noch eines Übrig freut sich vieleicht der NAchbar-OV da drüber...

    Wenn die HV die Geräte gekauft und bezahlt hat, kann man die weitergabe auch an eine Kostenübernahme koppeln. Vieleicht tauscht ja auch ein NAchbar-ov gegen eine 2m-Halterung oder ein HFG???

    Ein Horten oder verbauen um jeden Preis finde ich aber nicht sinvoll!
    (Sonst hätte ich hier bestimmt 40 4m Mobilfugs ;-) )

    Gruß
    Carsten
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  6. #6
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    Zitat Zitat von 21/10
    Taktisch ist ein 4m-Gerät auf dem Radlader sicher nicht sonderlich sinnvoll.
    Durch einen glücklichen Zufall habe ich aber plötzlich mehr Geräte als Fahrzeuge am Standort und versuche diese jetzt irgendwie zu verteilen. :-D
    ...das kommt ganz darauf an ob das Fahrzeug/Radlader auch solo anrückt oder ausschließlich mit dem Tieflader zur Einsatzstelle gebracht wird.

    Wenn er auch solo anrückt kann ein 4-Meter FuG sehr sinnvoll sein.
    Gruß Carsten
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  7. #7
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    Die Geräte kommen aus Beständen einer...naja...sagen wir mal anderen BOS. ;-)
    Und bei der lokalen Ersatzteilsituation und Reparaturdauer bin ich froh einen gewissen "Puffer" zu haben.

    @Pille112
    Wegen der langen Verlastungszeit kann man davon ausgehen dass der Radlader in der örtlichen Gefahrenabwehr im Umkreis von 20km auf Achse fährt. ;-)

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