Hi,

Für das THW gilt unabhängig von der aktuellen (wieder gelockerten) Rechtslage: Für Fahrzeuge ab EZ 10/2002 NUR mit E1 !
Eine Vorgabe der Leitung...!
(Das die E1 Kennzeichnung bei neu in den Verkehr zu bringenden Gerätemodellen aber gar nicht mehr erteilt werden darf (da überflüssig)zählt nicht)

Für Fahrzeuge die früher zugelassen wurden kann bei den dienstlich gelieferten KFZ davon ausgegangen werden, das alle BOS Geräte, egal wie alt, verbaut werden dürfen.

Bei Beschaffungen des HV kann es aber interessant werden, da einige (ausländische) KFZ Hersteller keine allgemeine Freigaben für Mobilfunk erteilt haben! (zumindest bei einzelnen Modellen nicht!)
KFZ deutscher Hersteller haben aber normalerweise eine Freigabe für Funkanlagen bis 10Watt bei ordnungsgemäßer Installation!

Bei KFZ die vor 95??? 98??? (weiß es gerade nicht genau) erstzugelassen worden sind, darfste ALLES IMMER einbauen!

Gruß
Carsten