Hallo zusammen,

der Einbau von FuG ohne E1-Zulassung (in meinem Fall SEL 7b) in Fahrzeugen ist ja bedingt durch eine Herstellerfreigabe. Gibt es einen bestimmten Stichtag für die erste Zulassung des Fahrzeugs oder sind grundsätzlich alle Neueinbauten betroffen?

Konkretes Problem bei mir: Einbau FuG 7b in einen Radlader der Fa. Zettelmeyer. Diese Firma ist ja leider nicht mehr existent, somit wohl auch keine Herstellerfreigabe.

Hat da jemand Infos zu? Interessant wäre auch die gleiche Frage zum Einbau FuG 7b in Ford Transit von 2004.