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Thema: Informationen über Feuerwehrhelme

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von friendofafriend
    Quelle: Bundesverband der Unfallkassen

    Der Schuber F110 ist laut Hersteller aus dem Material "High Temp Fibre" (Glasfaserverstärkter Spezialkunststoff), auf der Homepage ist aber nur die Rede von "dupoplastischem Kunststoff". Der F110 ist aber auch nach EN 443 genormt. Gilt denn bei dem auch diese Aussonderungsregel?

    Gruß
    natürlich! wer sagt das High Temp Fibre nicht mit dupoplastischem Kunststoff gleichgestellt ist?
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  2. #2
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    So. hab jetzt endlich mal was gefunden! Trotzdem danke!

    Abkürzungen für Helmschalenmateriealien:

    Polyethylen: PE (Thermoplast)
    Polypropylen: PP (Thermoplast)
    Acrylnitril-Butadin-Styrol: ABS (Thermoplast)
    Polycarbonat: PC (Thermoplast)
    Polyamid PA (Thermoplast)
    Ungesättigtes Polyesterharz: UP (Duroplast)
    Phenol-Formaldehyd-Harze: PF (Duroplast)
    Glasfaserverstärkt: GF (Duroplast, teilw. zur Verstärkung von Thermoplast)
    Faserverstärkt: SF (Duroplast, teilw. zur Verstärkung von Thermoplast)

    Der F110 wird aus UP-GF

    Ungesättigtes Polyesterharz: UP (Duroplast)
    Glasfaserverstärkt: GF (Duroplast, teilw. zur Verstärkung von Thermoplast)

    gefertigt.

    Vielen Dank!

  3. #3
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    Was hilft dir die Sache jetzt? Nix oder?

    Nimm den Helm, in diesem befindet sich ein Aufkleber mit einem Datum (sollte das Herstelldatum sein). Nimm die Gebrauchsanleitung des Helmes zur Hand (die sollte bei jedem Helm dabei sein), schlage auf und sehe da: Nach spätestens 15 Jahren muss getauscht werden...
    Ist übrigens für jedes Helmfabrikat anders.
    Lustigerweise kann man in der GUV-R 193 "Benutzung von Kopfschutz" nachlesen, dass "Untersuchungen an Industrieschutzhelmen" ergeben haben, dass die Gebrauchsdauer von duroplastischen Helmen auf 8 Jahre begrenzt werden sollte...
    Viele Grüße

    Christian

  4. #4
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    Zitat Zitat von Flesch
    ... dass die Gebrauchsdauer von duroplastischen Helmen auf 8 Jahre begrenzt werden sollte...
    sollen ist nicht müssen!
    gibt es irgendeine definitive aussage der uk?
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  5. #5
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    Im Zweifel halte ich mich an das, was der Hersteller sagt. und der schreibt dazu was in seiner Gebrauchsanweisung. Die muss man dann halt mal lesen... Nur macht das kaum einer... Ist ja nur ein Helm. Aber dass da z.B. die Lebensdauer und Reinigungs- und Pflegetipps drin stehen...
    Viele Grüße

    Christian

  6. #6
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    Hallo zusammen,

    die FUK Nord hat mal in einem Sicherheitsbrief geschrieben, dass unbedingt die Herstellerangaben einzuhalten sind bzw. jeder Helm für sich bewertet werden solle und evtl. auch vor Erreichen der vom Hersteller angegebenen Gebrauchsdauer durch einen neuen zu ersetzen. Bezieht sich jetzt aber nur auf die GFK Helme.

    EDIT:

    Meine Meinung: Nach jeder thermischen Belastung und nach starken Stößen durch einen neuen ersetzen, aber das wird wohl kaum umsetzbar sein ...
    Geändert von Anton (08.07.2007 um 12:32 Uhr)

  7. #7
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    Zitat Zitat von Anton
    Meine Meinung: Nach jeder thermischen Belastung und nach starken Stößen durch einen neuen ersetzen, aber das wird wohl kaum umsetzbar sein ...
    Warum nicht? das ganze ist PSA. Die hat damit ihren Zweck erfüllt... Ist somit eine Art Verbrauchsmaterial. Wer Heißausbildung macht sollte ev. extra Helme für vorhalten...
    Viele Grüße

    Christian

  8. #8
    Matze81 Gast
    Hallo,

    Zitat Zitat von Flesch
    Lustigerweise kann man in der GUV-R 193 "Benutzung von Kopfschutz" nachlesen, dass "Untersuchungen an Industrieschutzhelmen" ergeben haben, dass die Gebrauchsdauer von duroplastischen Helmen auf 8 Jahre begrenzt werden sollte...
    sind diese duroplastischen Industrieschutzhelme denn mit Feuerwehrhelmen überhaupt so direkt vergleichbar?

    Zitat Zitat von akkonsaarland
    sollen ist nicht müssen!
    gibt es irgendeine definitive aussage der uk?
    Soll heißt "muss, wenn kann". Also dass es so gemacht werden muss, wenn im Einzelfall nichts außergewöhnliches dagegen spricht...

    Zitat Zitat von Flesch
    Die Leitfähigkeit ist mal gar kein Grund... In Frankreich bzw. Benelux werden die Helme sogar vernickelt zur Reflektion der Wärmestrahlung...
    Das ganze ist in der Norm eine "Kann" aber keine "muss" Bestimmung.
    Das klingt ja mal wirklich interessant. hast Du die Norm zufällig zur Hand?

  9. #9
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    Hallo,
    ich hatte letztens einen JFler, der in den aktiven Dienst übernommen wurde, dabei zum einkleiden. Beim Feuerwehrausstatter war der Helm sofort ab Lager da, das Nackenleder und das Visier jedoch nicht. Als ich antwortete, dass wir dann ein Reserve-Visier nehmen und ein Nackenleder, was ebenfalls noch in unserem Materiallager liegt, übergangsweise nutzen, wurde ich von der Verkäuferin über eine neue Helm-Norm aufgeklärt. Die besagt, dass nur noch Anbauteile der Hersteller am Helm verwendet werden dürfen - sprich: Nackenleder + Visier nur vom Hersteller - kein Standart-Material mehr.

    Nun meine Frage:
    Stimmt das ganze so? Habe im Internet noch nichts gefunden.
    Wie sieht das mit Lampenhalterungen für die UK 4AA aus - fallen diese ebenfalls unter diese Regelung?


    Gruß,

  10. #10
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    Was für ein Helmtyp ist es denn? Weil davon (und vom Datum) hängt es ab, ob's stimmt.

  11. #11
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    Wieso hängt das vom Datum ab? Das musst du mir mal bitte näher erklären.
    Ich dachte das hängt immer davon ab, dass nur die Teile verwendet werden dürfen, die zusammen geprüft und zugelassen sind.
    Deshalb ist es ja auch nicht zulässig z.B. einen MSA/auer Lungenautomaten an einen Dräger Atemanschuss zu schrauben bzw. stecken, obwohl es natürlich ohne Probleme funktionieren müsste.
    Zu den Helmlampenhalterungen (UK4AA und ähnliches), nein es ist definitiv nicht erlaubt die Helmhalterung an den Helm zu schrauben, weil dieses als fest angebaut gilt und nicht zusammen mit dem Helm geprüft und zugelassen ist. Obwohl da sicherlich nie ein Hahn nach krähen würde, es sei denn, die montierte Halterung ist ursächlich für einen Unfall.

    Mfg
    Tim

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