Es ist vollkommen "Hühnersuppe" um welche Art von Fahrzeug oder um welchen Hilfsdienst es sich handelt.Zitat von donervogel
Sobald ein BOS-FuG seinen Heimatfunkverkehrskreis verläßt hat es sich dort abzumelden und unter Angabe von Rufzeichen/-namen und Anlaß sich in dem räumlich zuständigen Funkverkehrskreis an- und abzumelden.
Zu verfahren ist gem. PDv/Dv810 7.2.12
Gruß Carsten