Tja, das ist relativ einfach gesagt...

...JEDER...

...der nach dem Bund/Länder-Abkommen eine Anerkennung als sog. "andere Stelle" bekommen hat, darf/kann eine Schule/Ausbildungsstelle für RettSan eröffnen und betreiben.

Dabei werden nicht die fachlichen Qualifikationen der sog. Ausbilder geprüft sondern nur der Inhalt des eingereichten Lehrplans (sollte güntigerweise dem LP der HiOrgs entsprechen) nebst eigenen/verwendeten Foliensatz und einen geeigneten Raum mit Lehrmitteln (Rea-Puppe, Tafel/Leinwand und Projektor, Toiletten für Männlein und Weiblein getrennt), wenn das vorhanden ist fällt das Urteil über die Zulassung in der Regel positiv aus.

Ergo: Jeder der von einer solchen Schule als Lehrkraft/Dozent beschäftigt wird kann RettSan ausbilden.

Es ist zwar paradox, aber für die Ausbilder in LSM/EH gelten da härtere/andere Regelungen und Voraussetzungen um ausbilden zu dürfen.

Gruß Carsten