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Thema: "Schnupperkurs" für AGT-Neulinge möglich?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    @ Allmächtiger:
    Dann würde es ja heißen, dass bei euch nur AGT'ler in der Wehr sind.
    Da andere Kameraden ja sonst, im Einsatz, keine Chance auf Atemschutz hätten und somit ein unkalkulierbares Risiko eingehen würden/müßten.
    Wie sieht es denn, bei Euch, bei einem Gefahrgutunfall mit der Sicherheit-/Gefahrenzone 2 aus bzw. wie wird die dann personell besetzt? => Mit AGT'lern unter Maske/Filter?
    Meiner Meinung nach ist bei euch ein Fehler im System.

    Wenn das nun bei euch tatsächlich so ist, würde mich mal die Meinung eurer Wehrführung zu meiner Aussage interessieren.

    Habt ihr diesen Umstand schon mal im Kameradenkreis diskutiert?

    Gruß Carsten
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  2. #2
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    Wieso Fehler im System?

    Die U18 ist teilweise mit dabei, wenn z.B. die Sirene läuft. Außerdem gibts dann noch Leute, die Atemschutz wegen dem Kreislauf nicht packen oder die es einfach nicht machen möchten (Platzangst o.ä.) oder z.B. ab 50 sagen, sie möchten sich das nicht mehr zumuten.

    Die machen dann halt Sachen außerhalb der Gefahrenzone, wie Straße sperren, um die Wasserversorgung kümmern, etc.


    Es wundert mich nur, dass ihr die Maske ohne weiteres jeden aufziehen lasst. OK, bei uns ist es keine Grundvorraussetzung, die G26.1 oder .2 zu haben, um mit raus zu dürfen, aber wie gesagt, derjenige sollte schon ausführlich über Vor- und Nachteile sowie Risiken aufgeklärt werden, und das geht meiner Meinung nach nur mit einem Lehrgang.

    Und wenns nur mal ein Samstag am Wochenende ist, wo die Kameraden dann mal 8 Stunden mit Filter unterwegs sind :-)

    Solch ein Lehrgang ist bei uns im Kreis aber nicht vorgesehen, deswegen muss man erst den AGT haben, bevor man die Schnüffelbüchse aufziehen darf.

  3. #3
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    Der Lehrgang/Einweisung auf Maske/Filter inkl. praktischen Übungen erfolgt bei uns in der eigenen Wehr und nach erfolgter Eignungsuntersuchung

    Klar, das auch bei uns niemand mit Geräten umgeht der nicht auch darauf eingewiesen wurde.

    ...und darum halte ich es für sinnvoll eine "Schnupperstunde" für angehende AGT'ler durchzuführen, außerdem ist es kostensparend wenn man schon vorher in Erfahrung bringen kann wer sich als "Aspirant" für den kommenden AGT-Lehrgang interessiert hat und auch eignet.

    Gruß Carsten
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  4. #4
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    Zitat Zitat von Pille112
    ...und darum halte ich es für sinnvoll eine "Schnupperstunde" für angehende AGT'ler durchzuführen, außerdem ist es kostensparend wenn man schon vorher in Erfahrung bringen kann wer sich als "Aspirant" für den kommenden AGT-Lehrgang interessiert hat und auch eignet.
    Dem habe ich ja auch gar nicht widersprochen.

    Solange man die Aktion im Schulungsraum oder sonstwo macht, wo nichts passieren kann und wo es unter Aufsicht geschieht, finde ich das auch gut. Es ist halt nur anscheinend weiterhin unklar, wie das rechtlich aussieht...

    Wo wir wieder bei Thema des Threads wären ^^

  5. #5
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    @ CarstenDO:

    ...genau so wird es bei uns auch gehandhabt.

    @ Allmächtiger:

    1. ...kann ja sein das bei Euch andere Regelungen greifen - Du weißt ja, wegen der föderalistischen Staatsform ;-)

    2. ...das sollte einen Richtungswechsel nach btT darstellen.

    Gruß Carsten
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  6. #6
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    Ich erinnere mich dass in meinem AGT-Lehrgang auch gesagt wurde dass man für Filtergeräte eine Einweisung (2 Stunden) und Gewöhnungsübungen gemachthaben muss bevor man die benutzen darf.

    Deshalb ist die erste praktische Übung auf unserem AGT-Lehrgang auch immer mit Maske und Filter durch die Übungsstrecke zu gehen. Erst danach sind die PAs dran.

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