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Thema: "Schnupperkurs" für AGT-Neulinge möglich?

  1. #16
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    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer
    Echt? Gut! Nächstes mal lasse ich mir was dolles für die Damen einfallen.... ich berufe mich dann auf dein "können machen was sie wollen" ;)

    Ein Schelm wer nun dabei was pöses denkt ;)

    Wieso?
    Ist doch das gleiche mit dem AED.
    Ein Feuerwehrler zB muß ne "übelste Ausbildung" und jährliche Wiederholung über sich ergehen lassen, aber Hinz und Kunz dürfen in den U-Bahnen oder Flughäfen die Teile aus den Säulen nehmen und auf die Menschheit losgelassen werden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #17
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    Moin moin,

    auch eine G26.3 halte ich nicht unbedingt für zwingend notwendig. Wenn der Probant das Teil freiwillig aufzieht, sich über Gefahren und Risiken bewußt ist, das vielleicht sogar schriftlich fixiert, dürfte es keine Probleme geben - vorausgesetzt, man jagt ihn nicht durch eine Teststrecke, sondern läßt ihn mal 10-15 Minuten einfach nur atmen.
    Aber eigentlich müsste so etwas ja auch in der Bedienungsanleitung für das jeweilige Gerät stehen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #18
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    ...und was ist dann mit den "Nicht-Atemschutztauglichen" Kameraden die in bestimmten Einsatzlagen auf die Atemschutzmaske (Maske/Filter) angewiesen sind???

    Ist doch genau dasselbe, wenn nicht gar schwerer zu atmen, als wenn ich für "neue" Kameraden eine "Schnupperstunde" mache.

    Ferner sieht doch die Fw für jeden "Löschknecht" die Möglichkeit des Atemschutzes mit Maske/Filter vor. Somit ist es, rein rechtlich gesehen, gar kein Problem jeden X-Beliebigen (einsatztauglichen) Kameraden mit Maske (ohne LA) laufen zulassen und das "Backpack" auf dem Rücken zu tragen bedarf auch keiner besonderen Genehmigung oder Ausbildung.

    Gruß Carsten
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  4. #19
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    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer
    Nur weil die Frauen sind?
    Fast... nennt sich eher:

    Gibt doch genug davon, ein paar mehr oder weniger machen da auch keinen Unterschied mehr aus ^^

    MfG Fabsi

  5. #20
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    Zitat Zitat von Pille112
    Ferner sieht doch die Fw für jeden "Löschknecht" die Möglichkeit des Atemschutzes mit Maske/Filter vor.
    Das ist nicht richtig, auch für das Aufsetzen von Maske mit Filter brauchst du nen Lehrgang.

    Und auch ne Untersuchung, aber da reicht die G26.1 oder .2, also die .3 braucht man nur für Umluftunabhängigen (jedenfalls bei der Feuerwehr...)

  6. #21
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    Zitat Zitat von Allmächtiger
    Und auch ne Untersuchung, aber da reicht die G26.1 oder .2, also die .3 braucht man nur für Umluftunabhängigen (jedenfalls bei der Feuerwehr...)
    Das mit der G26.1/2 hatte ich vorausgesetzt, da bei uns sonst keine Einsatztauglichkeit attestiert wird und genau deshalb sprach ich auch von "einsatztauglichen" Fw'lern.

    Da ja bei jedem Einsatz eine atemgefährdende Lage entstehen kann muß bei uns jeder Maske/Filter-tauglich sein, erst danach geht's bei uns zum TM1-Lehrgang.

    Gruß Carsten
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  7. #22
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    Also wie gesagt, mein Wissensstand ist, dass man auch nur für die Maske mit Filter einen Lehrgang braucht, und damit meine ich keine Zweineinhalb-Minuten-Einweisung.

    Bei uns darf man die Maske mit Filter deswegen auch erst nach dem Atemschutz-Lehrgang aufziehen, da man ja auch die Hintergründe wissen muss (z.B. wann darf ich den Filter nehmen, worauf muss ich achten, ...)

    Ich finde dieses Vorgehen auch gerechtfertigt

  8. #23
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    @ Allmächtiger:
    Dann würde es ja heißen, dass bei euch nur AGT'ler in der Wehr sind.
    Da andere Kameraden ja sonst, im Einsatz, keine Chance auf Atemschutz hätten und somit ein unkalkulierbares Risiko eingehen würden/müßten.
    Wie sieht es denn, bei Euch, bei einem Gefahrgutunfall mit der Sicherheit-/Gefahrenzone 2 aus bzw. wie wird die dann personell besetzt? => Mit AGT'lern unter Maske/Filter?
    Meiner Meinung nach ist bei euch ein Fehler im System.

    Wenn das nun bei euch tatsächlich so ist, würde mich mal die Meinung eurer Wehrführung zu meiner Aussage interessieren.

    Habt ihr diesen Umstand schon mal im Kameradenkreis diskutiert?

    Gruß Carsten
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  9. #24
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    Wieso Fehler im System?

    Die U18 ist teilweise mit dabei, wenn z.B. die Sirene läuft. Außerdem gibts dann noch Leute, die Atemschutz wegen dem Kreislauf nicht packen oder die es einfach nicht machen möchten (Platzangst o.ä.) oder z.B. ab 50 sagen, sie möchten sich das nicht mehr zumuten.

    Die machen dann halt Sachen außerhalb der Gefahrenzone, wie Straße sperren, um die Wasserversorgung kümmern, etc.


    Es wundert mich nur, dass ihr die Maske ohne weiteres jeden aufziehen lasst. OK, bei uns ist es keine Grundvorraussetzung, die G26.1 oder .2 zu haben, um mit raus zu dürfen, aber wie gesagt, derjenige sollte schon ausführlich über Vor- und Nachteile sowie Risiken aufgeklärt werden, und das geht meiner Meinung nach nur mit einem Lehrgang.

    Und wenns nur mal ein Samstag am Wochenende ist, wo die Kameraden dann mal 8 Stunden mit Filter unterwegs sind :-)

    Solch ein Lehrgang ist bei uns im Kreis aber nicht vorgesehen, deswegen muss man erst den AGT haben, bevor man die Schnüffelbüchse aufziehen darf.

  10. #25
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    Der Lehrgang/Einweisung auf Maske/Filter inkl. praktischen Übungen erfolgt bei uns in der eigenen Wehr und nach erfolgter Eignungsuntersuchung

    Klar, das auch bei uns niemand mit Geräten umgeht der nicht auch darauf eingewiesen wurde.

    ...und darum halte ich es für sinnvoll eine "Schnupperstunde" für angehende AGT'ler durchzuführen, außerdem ist es kostensparend wenn man schon vorher in Erfahrung bringen kann wer sich als "Aspirant" für den kommenden AGT-Lehrgang interessiert hat und auch eignet.

    Gruß Carsten
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  11. #26
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    Ich erinnere mich dass in meinem AGT-Lehrgang auch gesagt wurde dass man für Filtergeräte eine Einweisung (2 Stunden) und Gewöhnungsübungen gemachthaben muss bevor man die benutzen darf.

    Deshalb ist die erste praktische Übung auf unserem AGT-Lehrgang auch immer mit Maske und Filter durch die Übungsstrecke zu gehen. Erst danach sind die PAs dran.

  12. #27
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    Zitat Zitat von Pille112
    ...und darum halte ich es für sinnvoll eine "Schnupperstunde" für angehende AGT'ler durchzuführen, außerdem ist es kostensparend wenn man schon vorher in Erfahrung bringen kann wer sich als "Aspirant" für den kommenden AGT-Lehrgang interessiert hat und auch eignet.
    Dem habe ich ja auch gar nicht widersprochen.

    Solange man die Aktion im Schulungsraum oder sonstwo macht, wo nichts passieren kann und wo es unter Aufsicht geschieht, finde ich das auch gut. Es ist halt nur anscheinend weiterhin unklar, wie das rechtlich aussieht...

    Wo wir wieder bei Thema des Threads wären ^^

  13. #28
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    @ CarstenDO:

    ...genau so wird es bei uns auch gehandhabt.

    @ Allmächtiger:

    1. ...kann ja sein das bei Euch andere Regelungen greifen - Du weißt ja, wegen der föderalistischen Staatsform ;-)

    2. ...das sollte einen Richtungswechsel nach btT darstellen.

    Gruß Carsten
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