a) Zum Versicherungsschutz: Wenn nicht erkennbar ist, dass es sich um einen Notfall im Sinne der StVO bzw des LBKG handelt, so kann die Versicherung die Schadensübernahme verweigern, wenn auf der Anfahrt ein Unfall entsteht, der such die Annahme von in diesem Fall nicht bestehenden Sonderrechten passierte.
b) Kostenersatz kann bei der Dame nicht geltend gemacht werden (SozHilf-Empf).
c) DLK und SEGen sind nicht gerechtfertigte Mittel, zumal deren Einsatz unnötig bzw unmöglich wäre (entweder aus Platzgründen oder weil nicht vorhanden oder einfach zu teuer).
d) Es geht hier definitiv NICHT um den Notfall im Rettungsdienst, sondern um die Tragehilfe für eine Hilfsorganisation auf Transportschein (Hinweis: Rettungsdienst ist hier strikt von der HiOrg zu trennen, da es sich um einen normalen Krankentransport handelt und Krankentransporte nicht der Rettungsdiernst sondern die HiOrg macht), also entfällt auch die Kostenübernahme durch den Träger des Rettungsdienstes (Außerdem hatte ich den Rettungsdienst nirgends erwähnt).
Es steht hier auch zur Diskussion, dass die HiOrgen nicht bereit sind eigenes Personal zu stellen
Kameradschaft heißt, dass der Kamerad schafft....
Beim Verlassen der Wohnung nach Alarm bitte Gehirn nicht vergessen!
Denken, drücken, (warten), sprechen!