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Thema: Was muss in einem Fahrzeug für einen OrgL alles drinnen sein????

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Ich kann dir schon mal sagen: wenn Sosi eingebaut wird, dann braucht ihr auch ein festeingebautes Funkgerät. Nur mal so nebenbei :)

  2. #2
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    Zitat Zitat von abc-truppe
    Ich kann dir schon mal sagen: wenn Sosi eingebaut wird, dann braucht ihr auch ein festeingebautes Funkgerät. Nur mal so nebenbei :)

    Und wer von den Zulassenden oder Genehmigenden Behörden setzt sich in das Auto und kontrollierts ?

  3. #3
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    Zitat Zitat von EISI
    Und wer von den Zulassenden oder Genehmigenden Behörden setzt sich in das Auto und kontrollierts ?
    TÜV?
    Also hier bei uns wird das alles akribisch überprüft und steht auch so irgendwo in irgendeiner Verordnung...

  4. #4
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    Also ich hab ein ziviles Fahrzeug zu einem HvO Fahrzeug umgebaut (SoSi, Funk,....) und nach dem Sosi-Einbau bin ich zu unserem TÜV.
    Der hat nur die neue Fahrzeughöhe gemessen. Und drin beim ändern der Papiere hat er mich gefragt was er da reinschreiben soll.

    Die wissen doch gar nciht wie man Rettungsdienst oder Funkgerät schreibt.

    Weil die auch was überprüfen, dass ich nicht lache.

  5. #5
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    Bei uns im Landkreis gibt es 6 LNAs und 6 OrgL. Je drei für den nördlichen und drei für den südlichen Landkreis. Allesamt sind es die Privat-PKWs derjenigen. Die LNAs haben Sosi und keinen Funk, die Orgl zusätzlich Fug8 und FuG13. Außer der persönlichen Ausstattung und dem Klemmbrett mit Protokollen ist nichts dabei. In der Regel kommt ja auch der ELW dazu wenn beide eingesetzt werden.

  6. #6
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    Danke für die vielen Infos.

    Denke mal das die Version mir der kombinierten Aufsetz-RKL mit Horn + die Magnetantennenversion die einfachste Version. Gut, die Leasingversionen sind auch net übel. Ich druck das Ganze hier einfach mal aus und gebs ihm mit. Zum Glück brauch ich mich mit sowas nicht zu befassen ;-)

    Schön währe es jetzt noch (das Sahnehäubchen) wenn jemand irgendwas von offizieller Stelle (BStmi oder so) hätte, in dem vielleicht sowas geschrieben steht zwecks Funk-Festeinbau oder nicht........

  7. #7
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    Zitat Zitat von grab3107
    Schön währe es jetzt noch (das Sahnehäubchen) wenn jemand irgendwas von offizieller Stelle (BStmi oder so) hätte, in dem vielleicht sowas geschrieben steht zwecks Funk-Festeinbau oder nicht........
    Mach keine Probleme wo keine sind.
    Meiner Meinung nach is des völlig wurscht.

  8. #8
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    Zitat Zitat von EISI
    Mach keine Probleme wo keine sind.
    Meiner Meinung nach is des völlig wurscht.
    Ich kann nur sagen, was unser SBI einst sagte und dass ich irgendwo das mal gelesen habe und selbst sehr überrascht war!

    edit: gefunden, letzte seite des dokuments
    http://www.web7seas.de/stuff/stvzo_grundsaetze fuer kfz mit warneinrichtungen.pdf

    "Private Einsatz- und Kommandofahrzeuge müssen neben der Ausstattung nach der StVZO (z.B.
    Warndreieck, Verbandskasten) zusätzlich noch ausgerüstet sein mit
    - 1 BOS-Fahrzeugfunkanlage im 4-m-Wellenbereich (nur Nr. 1.1 und 1.3, ausgenommen Leitende
    Notärzte)"
    Geändert von abc-truppe (10.05.2007 um 15:29 Uhr)

  9. #9
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    Hi,

    Naja, aber was nützt es Ihm, wenn nun bei der Anfrage nach der Genehmigung diese verwehrt wird, weil er KEIN festes FuG hat...

    Ich meine mich auch erinnern zu können, das es ein Schriftstück gibt (ich meine das war Bayern) wo zumindest für Privat-PKWs von FW-Führungskräften eine Mindestausstattung gefordert ist um die SOSI Freigabe zu bekommen! Und Hierzu gehört nun einmal das festeingebaute 4m FuG!
    Vieleicht weiß jemand welches ich meine!

    In wie weit es davon nun abweichende Regelungen für den RD gibt, das ist mir nicht bekannt. Aber ich bin der Meinung wenn man nun den Weg über Ausnahmegenehmigung usw. geht, dann Bitteschön richtig.
    Wenn nun jemand nicht gewillt ist dieses zu tun, dann frage ich mich, ob er diese Ausnahmegenhmigung wirklich braucht oder nur Protzen will!

    Fakt ist doch, das ein einfaches HFG niemals einen Festeinbau in Funktions- und Verbindungssicherheit schlagen kann.
    (Wobei ich jetzt die Kombination HFG-aktive Ladehalterung+Aussenantenne als quasi Festeinbau gelten lassen würde. Aber da es hier wohl um den Aufwand geht und diese Kombination genausoviel Aufwand bereitet wie ein Festeinbau, denke ich das ist hier nicht gemeint!)

    Ein Handfunkgerät in 4m ist immer nur ein Notnagel. In der entsprechenden Veordnung des Landes Bayern ist das schon recht treffend dargestellt und daher nur für den Ausnahmefall vorgesehen. (Aber nicht zwingend verboten)
    Das Problem hierbei ist auch gar nicht die Sendeleistung, sondern vielmehr der Umstand mit der Antenne. Eine HFG Antenne hat eh schon beschissene Werte, befindet diese sich nochin einem KFZ, so kann man es wirklich Knicken!
    Im Nahbereich des Relais mag es noch gehen,aber auf dem Land...NEIN!
    Also MUSS eine Antenne auf das Dach. Meinetwegen ein Magnetfuss, aber Aussenantenne ist (laut Menschenverstand) Pflicht!

    Dazu kommt noch das Problem mit den Akkus, die natürlich immer genau dann Leer sind, wenn man sie dringend braucht! Hat man dann keine Alternative,so ist das Mist. Also sollte zumindest eine Ladehalterung her in der man das Gerät notfalls betreiben kann! Idealerweise währe hier dann gleich eine Aktive Ladehalterung...

    Und hier währen wir wieder am Ausgangspunkt!
    Ob Ich nun eine aktive Ladehalterung mit 6 Watt oder ein festeingebautes Fug mit 9-10 Watt habe, das ist von der technischen Sicht und vom Aufwand her ziemlich egal. Eine LH hätte den Vorteil, das ich das Gerät auch als HFG verwenden könnte. Nur ein FuG13a, das würde ich nicht nehmen (max. 1Watt) Aber maßgeblich ist, was gefordert wird!

    Achja, zum wer Kontrolliert es:
    In der Praxis wird wohl höchst selten jemand zum Kontrollieren kommen, ABER es müssen bei der Beantragung halt gewisse Angabne gemacht werden.
    Und wenn man dabei bewusste Falschangaben macht und das kommt raus möchte ich das nicht ausbaden müssen!

    Oder es passiert etwas, was in der Form nicht passiert währe wenn der ORGL eine dank Festeinbau sichere Verbindung gehabt hätte, dann kann schon mal die Justiz ins Spiel kommen...

    Mit so einer Sondergenehmigung hebt man sich schon ziemlich hervor. Und wenn dann damit Schmu getrieben wird, fällt es schon mal recht schnell auf.
    Darüberhinaus erweist man all denen einen Bärendienst die ebendfalls berechtigtes Interesse an einer Sondergenehmigung haben und damit vernünftig umgehen. Weil, wenn es zuviele Pobleme gibt, dann werden die Schrauben immer angezogen!

    Daher sollte dein Bekannter noch einmal tief in sich gehen, mit seinen Vorgesetzten besprechen ob er diese Sondergenehmigung wirklich braucht!
    Braucht er Sie, so sollte eigendlich sowieso der Dienstherr die erforderlichen Mehrkosten tragen. (Fahrzeugausstattung + Ein/Ausbau der Ausstattung)
    Dann kann es auch vernünftig geschehen. Es gibt heute genug wege ein KFZ mit einer Hochwertigen, vollvertarnten Ausstattung zu versehen, die sich später Spurlos wieder entfernen lässt (NULL Wertminderung!)

    Ist der Dienstherr der Meinung, es sei vieleicht Sinvoll, aber nicht zwingend Notwendig (Will nicht zahlen!) So soll er sich selbst überlegen ob esihm persöhnlich soviel Wert ist das richtig zu machen (und alle Nachteile zu tragen). Ist es ihm das Wert soll er den Antrag stellen.

    Ist er nicht gewillt es RICHTIG zu machen, sag Ihm bitte, er soll es bleiben lassen!

    Aber wieso fragt Ihr denn eigendlich nicht bei der Zuständigen Stelle direkt an? Bei solchen Vorhaben würde ich doch vorher schon einmal die Fühler ausstrecken und mit denjenigen ein Gespräch führen der es in letzter Instanz entscheiden muss. DER kann doch dann die wirklich verbindlichen Antworten geben.
    Ich jedenfalls bin so immer gut gefahren. Alles was NICHT Alltagsgeschäft ist, wird ersteinmal telefonisch geklärt bevor ich auch nur einen Buchstaben dazu tippe!

    Gruß
    Carsten

  10. #10
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    Zitat Zitat von grab3107
    Schön währe es jetzt noch (das Sahnehäubchen) wenn jemand irgendwas von offizieller Stelle (BStmi oder so) hätte, in dem vielleicht sowas geschrieben steht zwecks Funk-Festeinbau oder nicht........
    Servus!

    Das müsste auf dem Schrieb stehen, in dem es um SoSi-Anlagen am Privat-PKW geht. Hier unter Punkt 5. Dort stehen die Mindestanforderungen. Ob ein FuG13b in Aktiv-Halterung als vollwertige BOS-Fahrzeugfunkanlage im 4-m-Wellenbereich gilt ist fraglich. Laut dem Schreiben dürfte aber die MiniSig auch nicht verwendet werden, weil dort das Tonsignal nicht fest im Fahrzeug eingebaut ist.
    Auf jeden Fall ist ein Fahrtenbuch zu führen.

    Für die endgültige Klärung steht Dir aber der Weg der Kontaktaufnahme mit dem StMI Bayern offen.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  11. #11
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    Zitat Zitat von abc-truppe
    Ich kann dir schon mal sagen: wenn Sosi eingebaut wird, dann braucht ihr auch ein festeingebautes Funkgerät. Nur mal so nebenbei :)
    ich wills auf keinen fall anzweifeln, aber wo steht das drin das ein Fahrzeug mit SoSi ein festeingebautes Funkgerät haben muss? Ich kenn ganz viele die es nicht haben.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

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