Ich kann nur sagen, was unser SBI einst sagte und dass ich irgendwo das mal gelesen habe und selbst sehr überrascht war!Zitat von EISI
edit: gefunden, letzte seite des dokuments
http://www.web7seas.de/stuff/stvzo_grundsaetze fuer kfz mit warneinrichtungen.pdf
"Private Einsatz- und Kommandofahrzeuge müssen neben der Ausstattung nach der StVZO (z.B.
Warndreieck, Verbandskasten) zusätzlich noch ausgerüstet sein mit
- 1 BOS-Fahrzeugfunkanlage im 4-m-Wellenbereich (nur Nr. 1.1 und 1.3, ausgenommen Leitende
Notärzte)"