also ich kenn das ganze so, dass die Orgl einen ELW des Brk haben und diesen während der Zeit in der sie Dienst haben nutzen, es fährt ja nicht nur einer Orgl.

Eine Sondersignalfahrt ist es im normalfall wenn ein Orgl fährt, aber aufgrund der anzahl der Personen die Orgl fahren, wird es seltenst wahrscheinlich der Fall sein dass jeder der den Orgl dienst macht, eine Sondersignaleinrichtung in seinem Privat PKW hat.

Ein Kollege der beim RD ehrenamtlich ist, konnte mir auch grade keien Aussage geben ob es da vorgaben gibt oder nicht.
Evtl wird es auch von Kreisverband zu Kreisverband extra geregelt.