Moin zusammen!
Der niedersächsische Innenminister hat sich bereits im März diesen Jahres anlässlich einer Anfrage im Landtag zu dieser Problematik geäußert.
Guckst Du hier:
Es gilt das gesprochene Wort!
Der Abgeordnete hatte gefragt:
Unter Berufung auf das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen berichtet das Nachrichtenmagazin Focus über angebliche Pläne der Bundesregierung, ab 2008 "massive Einschnitte" beim Katastrophenschutz vorzunehmen. Feuerwehren und Hilfsorganisationen in ganz Deutschland sollen dann nur noch 2 500 statt 8 500 bundeseigene Einsatzfahrzeuge zur Verfügung stehen.
Daher frage ich die Landesregierung:
1. Was beinhalten die Pläne des Bundesministeriums des Innern im Detail?
2. Welche Auswirkungen hätte eine Umsetzung der Pläne des Bundesinnenministeriums auf den Katastrophenschutz in Niedersachsen?
3. Wie bewertet die Landesregierung diese Pläne?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:
Auf der Grundlage des Zivilschutzgesetzes stattet der Bund die im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen ergänzend zu Zwecken des Zivilschutzes aus. Die Ausstattung erfolgt in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung.
Im März 2006 hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe den Ländern einen ersten Entwurf für eine
Neukonzeption des Bundes ab 2008 vorgelegt. Danach soll grundsätzlich keine Ausstattung mehr in den Bereichen Brandschutz und Betreuung erfolgen. Im Sanitätswesen und ABC-Schutz will der Bund die Ausstattung überwiegend auf Spezialkräfte (Task forces) beschränken. Begründet wird dies mit einer veränderten Sicherheitslage, die anstelle des klassischen Verteidigungsfalles lediglich eine reduzierte Bundesausstattung für Massenanfälle von Verletzten und für den ABC-Schutz erfordere.
Dieser erste Konzeptentwurf des Bundes sah einen Rückgang der Bundesfahrzeuge von bundesweit rund 8.000 (Soll: 9.400) auf 2.250 und der zugeordneten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer von ca. 80.000 auf 20.000 vor. Die Länder konnten der Neukonzeption bisher nicht zustimmen, gerade auch im Hinblick auf die Sicherheitslage mit den Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus nach den Anschlägen vom 11. September 2001.
Die Konferenz der Innenminister und -senatoren hat im Mai 2006 den Arbeitskreis V "Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen,
Katastrophenschutz und zivile Verteidigung" beauftragt, sich mit dem Konzeptentwurf zu befassen und Lösungsvorschläge zu entwickeln. Der Arbeitskreis V hat dazu eine länderoffene Arbeitsgruppe "Ausstattung" unter Beteiligung des Bundes eingerichtet, die die Neukonzeption des Bundes fachlich-taktisch bewertet. Nach dem gegenwärtigen Stand der Erörterungen zwischen Bund und Ländern besteht eine weitgehende Annäherung zu den fachlichen Strukturen der künftigen Ausstattung. Dies könnte für außergewöhnliche Schadensereignisse Medizinische Task Forces beinhalten, über deren Ausstattung die Länder auch im Alltag verfügen könnten.
Hinzu kämen flächendeckend Erkundungs- und Dekontaminationsfahrzeuge sowie zur Unterstützung Löschgruppenfahrzeuge
für Feuerwehren und luftverlastbare Analytische Task Forces. Offen ist dagegen das Volumen dieser Bundesausstattung. Das
Bundesministerium des Innern beabsichtigt, für den Fall einer einvernehmlichen Konzeption den Umfang der Ausstattung auf bundesweit ca. 3.300 Fahrzeuge mit etwa 32.000 Helferinnen und Helfern zu erhöhen.
Die Diskussion auf Fachebene ist noch nicht abgeschlossen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Siehe Vorbemerkung.
Zu 2. und 3.:
Nach dem derzeitigen Konzeptentwurf würden in Niedersachsen die bundesfinanzierten Fahrzeuge von rund 750 auf etwa 330 reduziert. Die Neukonzeption soll ab 2008 überwiegend durch Anrechnung vorhandener Fahrzeuge eingeführt werden. Der Bund würde den Ländern die überzählige und nach dem neuen Konzept nicht mehr konforme Ausstattung zur Schenkung anbieten mit der Zweckbindung zur Verwendung im Katastrophen- und Brandschutz und der Möglichkeit der Weiterschenkung an Kommunen und Hilfsorganisationen. Die konsumtiven Kosten würde der Bund im Wesentlichen für die konzeptkonforme Ausstattung tragen, nicht jedoch für die Überhangfahrzeuge nach Schenkung. Das Ministerium für Inneres und Sport hat in einer Besprechung mit Hilfsorganisationen, Kommunalen Spitzenverbänden und Landesfeuerwehrver-band im Dezember 2006 die Planungen vorgestellt. Dabei war die Bereitschaft der Beteiligten erkennbar, die vorhandenen Fahrzeuge mit der Zweckbindung zu übernehmen. Wenn die Überhangfahrzeuge weiterhin in Niedersachsen zur Verfügung stehen und zusammen mit den konzeptkonformen Fahrzeugen in den bewährten Strukturen des Katastrophenschutzes (insbesondere Sanitäts- und Betreuungszüge) erhalten bleiben, würde sich ab Anfang 2008 keine
wesentliche Veränderung der Leistungsfähigkeit ergeben.
Im Fall der späteren Aussonderung der Überhangfahrzeuge würde allerdings keine Ersatzbeschaffung durch den Bund mehr erfolgen.
Die künftigen Bundesfahrzeuge sind insgesamt hochwertiger und haben einen höheren Einsatzwert. Der Umfang der Bundesausstattung muss allerdings der aktuellen Sicherheitslage auch unter Berücksichtigung terroristischer Anschläge entsprechen. Die Vorstellungen des Bundes werden daher bislang von den Ländern abgelehnt. Mit Schreiben vom 19. November 2006 habe ich mich an den Bundesinnenminister gewandt und im Interesse des Bevölke-rungsschutzes im Flächenland Niederachsen und des Ehrenamtes eine deutliche Aufstockung des Ausstattungsvolumens und eine Berücksichtigung des Brandschutzes gefordert. In seiner Antwort hat der
Bundesminister des Innern im Ergebnis darauf verwiesen, in der IMK einen Konsens in der Sache anzustreben. Dieser Erörterungsprozess von Bund und Ländern in der IMK ist noch nicht abgeschlossen.
MfG