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Thema: Handscanner als FME nutzen?

  1. #16
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    Bei aller Liebe - verstehe ich das richtig, daß Du noch gar keinen Scanner besitzt?

    Dann wäre es evt doch sinnvoll, sich nun erstmal selbst einen einfachen Melder zu besorgen und den dann im Januar wieder in die Bucht zu werfen...

    Ein einfacher Melder findet sich bereits ab 100 Euro (wenn der Kanal passt) hier im Forum oder für (z.Zt. 149 Euro bei Heckmann; FME84) - fertig programiert auf Deine Schleife, mit Ladegerät und Garantie...

    Noch "klüger" wäre es sicher nach einem günstigen Memo oder Joker Ausschau zu halten. Die sind zwar zunächst etwas teurer (ab 150 im Forum), allerdings haben diese den großen Vorteil, daß sie auf Schleife und Kanal programiert werden - somit kannst Du den Melder im Januar fast ohne Wertverlust wieder via Ebay (oder das Forum) verkaufen...

    Gerade bei den heutigen Stromkosten wäre alles eine sinnvollere Alternative... Zudem sich ein FME auch viel besser tragen lässt als ein PC... ;-)

    Gruß
    Walmsburger

  2. #17
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    Ihr seid die Knaller schlecht hin ...

    Diese Person ist nach eigenen Angaben erst 17 Jahre alt und wird im Januar 08 erst in den aktiven Dienst übernommen ... aber ihr gebt ihm schon brav die anleitung dazu, einen Scanner (dessen Betrieb auf BOS Frquenzen nicht erlaubt ist) als FME umzubauen, bzw. weil ein PC schwer mit sich rumzutragen ist, sich einen FME anzuschaffen - herzlichen Glückwunsch!

    Nach Codedateien darf auf einmal niemand mehr fragen, weil das böse ist, aber einen Jugendfeuerwehrmann wird mal eben erklärt wie er am besten die Alarmierung des eigenen Zuges, den er erst in Monaten angehört, mitbekommt ...

    echt lächerlich.

  3. #18
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    Also bei uns ist das nichts aussergewöhnliches, daß Jugendliche (ab 16) der Jugendfeuerwehr im Rahmen einer sogenannten "Doppelmitgliedschaft" an den Einsätzen und Übungen der Aktiven Abteilung teilnehmen.

    In die "Aktive" übernommen werden sie flexibel zw. 16 und 18 Jahren - wie derjenige es gerne möchte - allerdings kann derjenige NACH seiner Übernahme auch nicht mehr Mitglied bei der JF sein.

    Ich selbst habe es Mitte der 90er genauso gemacht, hatte ab 16 die Doppelmitgliedschaft und bin (fast) alle Einsätze mitgefahren. Ich habe mit 16 meinen Grundlehrgang gemacht, bin allerdings erst definitiv an meinem 18. Geburtstag in die Einsatzabteilung gewechselt, da ich erst eine Woche vor meinem 18. Geburtstag die Leistungsspange gemacht habe.
    Vorher passte es immer nicht, da wir nur alle paar Jahre eine komplette Gruppe dafür zusammenbekommen haben...

    Also, von der Warte her habe ich da kein Problem gesehen bzw. sehe es noch immer nicht (ausser natürlich, daß die temporäre Anschaffung eines privaten FME in jedem Fall mit dem Ortsbrandmeister abgesprochen werden MUSS).

  4. #19
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    Und genau darum geht es mir, private FME nur mit Absprache des Wehrführers wie man bei uns sagt.

    Bei uns werden Jugendfeuerwehrleute erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres in den aktiven Dienst übernommen, das ist seit einigen Jahren so, das dies in den Bundesländern verschiedenen ist, weiß ich auch, aber wir sollten hier, ohne wirklich zu wissen was Sache ist, JFler nicht auf dumme gedanken bringen ... dazu gehört für mich die Anschaffung eines FME sowie eines Funkscanners ...

    Und ausserdem sind 18 Jährige noch keine ausgebildete Funksprecher ...

    Sorry, aber ich sehe das sehr eng. Wie andere mit den Codedateien ...

  5. #20
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    Zitat Zitat von Anton

    Und ausserdem sind 18 Jährige noch keine ausgebildete Funksprecher ...
    Sorry, aber ich quatsche nicht mit meinem Melder... ;-)

    Da dieses fast alle meiner Kameraden auch nicht tun (bei einem bin ich mir nicht ganz sicher, vielleicht hat er seinem neuen XLSi auch schon nen Namen gegeben...) halte ich einen Sprechfunklehrgang für ein Gerät mit em ich nicht AKTIV am Sprechfunk teilnehmen für unnötig bzw. habe ich noch nirgends gehört/gelesen, daß dieses so sein sollte...

  6. #21
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    Wer genau liest ist klar im Vorteil:

    1. Der Scanner ist vorhanden (1.Beitrag)

    2. tatutata wird demnächst 18 und will halt die Zeit überbrücken bis er einen FME erhält

    3. Das ein Scanner nicht BOS konform und eigentlich nicht erlaubt ist wurde auch gesagt

    Außerdem: Seit wann muß man ein Sprechfunker Ausbildung haben um einen FME zu besitzen?

    @tatutata: wenn du mit deine Scanner und der Orginalantenne den normalen Funkverkehr empfangen kannst sollte es auch mit den 5Ton-Folgen klappen. Wenn nich: Forumssuche ->Antenne. Außerdem rate ich dir dringend dich mit dem Thema BOS-Funk auseinanderzusetzen wenn du solche Sachen vorhast denn auch der Sprechfunker-Lehrgang kommt bestimmt ;-).
    Gruß Sven

    ** Lerne aus den Fehlern anderer Leute, niemand hat die Zeit alle selbst zu begehen. **

  7. #22
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    Zitat Zitat von hawkeye280277
    Außerdem: Seit wann muß man ein Sprechfunker Ausbildung haben um einen FME zu besitzen?
    Soweit ich weis, ist das halt Vorschrift.

    Praktisch gesehen ist es eigentlich egal, aber in der Theorie darf man einen Melder nur mit Sprechfunk-Lehrgang haben.

  8. #23
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    Zitat Zitat von Allmächtiger
    Soweit ich weis, ist das halt Vorschrift.

    Praktisch gesehen ist es eigentlich egal, aber in der Theorie darf man einen Melder nur mit Sprechfunk-Lehrgang haben.
    Also, ich kann nur für mich sprechen, aber: Ich hab noch nie einen Sprechfunklehrgang gemacht.
    Meine Funkeinweisung war: "Ähnlich wie beim Telefon, nur dass man auf den Knopf drücken muss, wenn man reden will. Und kein Blödsinn erzählen!" Das war alles.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #24
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Also, ich kann nur für mich sprechen, aber: Ich hab noch nie einen Sprechfunklehrgang gemacht.
    Meine Funkeinweisung war: "Ähnlich wie beim Telefon, nur dass man auf den Knopf drücken muss, wenn man reden will. Und kein Blödsinn erzählen!" Das war alles.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Jo, bei der Generation Ü35 ist das bei uns auch so. Aber alles, was jünger ist, hat den Funker-Lehrgang

  10. #25
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    Zitat Zitat von Allmächtiger
    Jo, bei der Generation Ü35 ist das bei uns auch so.
    Danke! ;-)

  11. #26
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Danke! ;-)
    Ich hab ja damit nicht dich angesprochen. Oder bist du bei uns in der Wehr??? ^^

  12. #27
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    Zitat Zitat von Allmächtiger
    Soweit ich weis, ist das halt Vorschrift.

    Praktisch gesehen ist es eigentlich egal, aber in der Theorie darf man einen Melder nur mit Sprechfunk-Lehrgang haben.
    Also dazu hätte ich gerne eine Quelle / Vorschrift, ich hör's zum ersten Mal.
    Vieleicht sieht das einfach nur so aus, weil der Funklehrgang nach der Grundausbildung der nächte ist und auch Vorraussetzung für alle nachfolgenden Ausbildungen.
    Gruß Sven

    ** Lerne aus den Fehlern anderer Leute, niemand hat die Zeit alle selbst zu begehen. **

  13. #28
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    @ Allmächtiger:
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    ;-)
    Gruß, Mr. Blaulicht

  14. #29
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    Zitat Zitat von Allmächtiger
    Soweit ich weis, ist das halt Vorschrift.

    Praktisch gesehen ist es eigentlich egal, aber in der Theorie darf man einen Melder nur mit Sprechfunk-Lehrgang haben.
    Das ist völliger Quatsch!
    Das grösste Technik-Forum für Rundumleuchten und Sondersignalanlagen! Schaut mal vorbei!
    http://www.sondersignalanlagen.com

  15. #30
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    Zitat Zitat von hawkeye280277
    Also dazu hätte ich gerne eine Quelle / Vorschrift, ich hör's zum ersten Mal.
    Vieleicht sieht das einfach nur so aus, weil der Funklehrgang nach der Grundausbildung der nächte ist und auch Vorraussetzung für alle nachfolgenden Ausbildungen.
    Also ich hab das auf meinem Funklehrgang so beigebracht bekommen.

    Und wenn du noch keinen Funklehrgang hast, hast du auch noch nicht die Niederschrift getätigt, dass du das Gehörte nicht weitergeben darfst usw., von daher erscheint das für mich schon logisch.

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