Nun, wie wissenschaftlich soll's werden?
Einfacher Planungsgrundsatz:
Am Rand des zu versorgenden Gebiets soll die Mindestnutzfeldstärke erreicht werden.
Diese beträgt für:
ländliche Gebiete mit geringem Störpegel 5 µV/m
gemischte Stadt-/Landgebiete mit Industrieanlagen 8-10 µV/m
Der Planungsgrundsatz ist insbesondere für die Versorgung mit FME von ganz erheblichem Interesse.
Prinzipiell gilt das quadratische Abstandsgesetz (doppelte Entfernung -> 1/4 der Empfangsfeldstärke, ...)
Toll wär's natürlich, wenn genau einem Meter ausserhalb auch die Störfeldstärke gleich mit eliminiert wäre. Abhängig von der Topographie und auch der Wetterlage schaut's aber leider gleich wieder ganz anders aus.
Diagramme zur Bestimmung der Nutzreichweite gibt es z.B. in H.O. Geisels Rotem Heft Nr. 45. Den Verweis auf alle anderen Gewerke spar ich mir, weil eh jeder dort abgeschrieben hat.




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