Hallo zusammen!
Die "Wegnahme" eines DEFI ist im Normalfalle ein "normaler" Diebstahl im Sinne des § 242 StGB. Ist das Fahrzeug verschlossen und muss vor dem Diebstahl erst gewaltsam geöffnet werden ist es "schwerer Diebstahl" im Sinne des § 243 StGB.
Soviel zum Grundsatz!
In wie weit eine "fahrlissige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung" in Betracht kommen könnte, kommt auf den Einzelfall an. Einen derartigen Tatvorwurf zu interpretieren, bedarf es dann aber auch entsprechendem Geschick seitens der zust. Ermittlungsbehörden! Denn dann muss ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Diebstahl und der körperlichen Folgen des zu Behandelnden bestehen.
MfG
Poli