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Thema: Schwer entflammbare Plakate

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Ich frag mich grad nach dem Sinn einer Brandsicherheitswache zu verbieten irgendwohin zu gehen. Was soll die anstellen ?

    im Übrigen sind Wellenbrechern zwingend vorgeschrieben wenn ich das richtig im Kopf hab.

    Auszug aus Versammlungsstättenverordnung


    Wellenbrecher
    1Werden mehr als 5 Stufen von Stehplatzreihen hintereinander angeordnet, so ist vor der vordersten Stufe eine durchgehende Schranke von 1,10 m Höhe anzuordnen.
    2Nach jeweils fünf weiteren Stufen sind Schranken gleicher Höhe (Wellenbrecher) anzubringen, die einzeln mindestens 3 m und höchstens 5,50 m lang sind.
    3Die seitlichen Abstände zwischen den Wellenbrechern dürfen nicht mehr als 5 m betragen.
    4Die Abstände sind nach höchstens 5 Stehplatzreihen durch versetzt angeordnete Wellenbrecher zu überdecken, die auf beiden Seiten
    mindestens 0,25 m länger sein müssen als die seitlichen Abstände zwischen den Wellenbrechern.
    5Die Wellenbrecher sind im Bereich der Stufenvorderkante anzuordnen.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  2. #2
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    Zitat Zitat von tower911
    Ich frag mich grad nach dem Sinn einer Brandsicherheitswache zu verbieten irgendwohin zu gehen. Was soll die anstellen ?

    im Übrigen sind Wellenbrechern zwingend vorgeschrieben wenn ich das richtig im Kopf hab.

    Auszug aus Versammlungsstättenverordnung


    Wellenbrecher
    1Werden mehr als 5 Stufen von Stehplatzreihen hintereinander angeordnet, so ist vor der vordersten Stufe eine durchgehende Schranke von 1,10 m Höhe anzuordnen.
    2Nach jeweils fünf weiteren Stufen sind Schranken gleicher Höhe (Wellenbrecher) anzubringen, die einzeln mindestens 3 m und höchstens 5,50 m lang sind.
    3Die seitlichen Abstände zwischen den Wellenbrechern dürfen nicht mehr als 5 m betragen.
    4Die Abstände sind nach höchstens 5 Stehplatzreihen durch versetzt angeordnete Wellenbrecher zu überdecken, die auf beiden Seiten
    mindestens 0,25 m länger sein müssen als die seitlichen Abstände zwischen den Wellenbrechern.
    5Die Wellenbrecher sind im Bereich der Stufenvorderkante anzuordnen.
    Die Verordnung umzusetzen so wie sie da steht währe ein Finanzielles Fiasko da da durch jeden Wellenbrecher in nem Stadioninnenraum ca 500 Stehplätze verloren gehen, und die Wellenbrecher dann ja schon nach 5 Stehplatzreihen was 5m nach der vorderen Bühnenabsperrung betrifft beginnen müsste, dann der Zwischenraum mitgerechnet zwischen den Absperrungen ergibt nochmals 2 Reihen, normalerweise sind zwischen der vordern Absperrung und den ersten Wellenbrecher ca 15m und beim 2ten 25m so dass der 2te Wellenbrecher meistens kurz vorm FOH (Mischpultturm abschliesst).

    Und wenn man diese Verordnung genau nehmen würde, müssten diese Wellenbrecher in jeder kleinen Veranstaltungshalle aufgebaut werden.

    Bezüglich der beweglichkeitseinschränkung, ich hab selber schon genug Kräfte erlebt denen der Fotoaparat abgenommen wurde, einmal wurde sogar die komplette Wachbereitschaft ausgewechselt auf Druck des Production Managers, da sich immer wieder die kräfte zugang zur Bühne verschafft haben, dort den Ablauf gestört haben usw.
    Mittlerweile gibt es auch Tourmanagments die sich schriftlich Bestätigen lassen dass nicht fotografiert werden darf im Bereich hinter der Bühne mit gleichzeitig aufgeführter Strafe sollte es zu einer nicht beachtung kommen.

  3. #3
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    Ob die Wellenbrecher wie sie da drin stehen nun sinnvoll sind oder nicht sei mal dahin gestellt. Aber du kannst nicht sagen, sie seien keine Vorschrift *g
    Und in jede kleinere Veranstaltungshalle naja ich glaub die Regel gilt ab 5000 Besucher.
    Wobei das ganze denke ich von Fall zu Fall entschieden werden muss.
    Was deine Erfahrungen mit Brandsicherheitswachen angeht musst du echt Pech gehabt haben. Naja gibt halt leider überall schwarze Schafe.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  4. #4
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    Zitat Zitat von tower911
    Ob die Wellenbrecher wie sie da drin stehen nun sinnvoll sind oder nicht sei mal dahin gestellt. Aber du kannst nicht sagen, sie seien keine Vorschrift *g
    Und in jede kleinere Veranstaltungshalle naja ich glaub die Regel gilt ab 5000 Besucher.
    Wobei das ganze denke ich von Fall zu Fall entschieden werden muss.
    Was deine Erfahrungen mit Brandsicherheitswachen angeht musst du echt Pech gehabt haben. Naja gibt halt leider überall schwarze Schafe.
    Ja und leider nur pech in Deutschland, in allen anderen Ländern gabs die Probleme nie.
    Aber es gibt auch Länder wo gar nichts gemacht wird z.b Spanien da sind nicht mal gut ausgestattete Kräfte vom RD Anwesend.

    Und wenn die regel ab 5000 besucher währe, müsste es Wellenbrecher in jeder Arena Show geben ( Köln Arena usw).
    Dass es mittlerweile gesetzlich verankert ist, ist mir jetzt auch neu ich hatte noch den alten Stand dass es eine kann aber keine muss bestimmung war.

  5. #5
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    Ich glaube da das hier mittlerweile ne Unterhaltung zwischen uns beiden ist, schreib ich dir mal ne PN :-)
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

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