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Thema: GEZ-Gebühren trotz folgender Lage???

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Etienne
    Ich würde einfach mal bei der GEZ anrufen und das klären wenn du eine klare Aussage haben willst.
    Ich wiederhole mich gerne nochmal:
    http://www.google.com/search?q=GEZ%20DVB-T

    Gleich unter dem 4. Link findet man diese Aussage von der GEZ:
    Ich besitze kein DVB-T-Zusatzgerät (Set-Top-Box). Kann ich nach Umstellung auf digitale Empfangstechnik mein Fernsehgerät deshalb abmelden?
    Nein. Die Rundfunkgebührenpflicht entfällt nicht durch die Umstellung auf digitalen Fernsehempfang.
    Ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist.

    Es kommt dabei nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Programme tatsächlich empfangen werden oder ob das Gerät überhaupt genutzt wird. Für die Gebührenpflicht genügt es, wenn das Gerät z.B. durch einfache Handgriffe in Betrieb genommen werden kann.

    Die Installation einer Set-Top-Box erfordert keinen besonderen technischen Aufwand und ist durch einfache Handgriffe vorzunehmen.
    Die vorigen drei Google Links sagen übrigens genau das gleiche aus.

    Wenn 'funkwart' das nicht paßt, kann er das gerne vor Gericht mit der GEZ bzw. seiner zuständigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt klären.
    Eine Diskussion hier im Forum ändert an den rechtlichen Fakten erst mal nichts und ist daher müßig. Selbst wenn alle hier im Forum der Meinung sind, daß für funkwart keine GEZ Pflicht besteht, ist das der GEZ ziemlich egal.

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  2. #2
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    Ich melde mich mal bei dieser hitzigerenn Debatte ein. Zum Thema GEZ faellt mir immer nur dieses Zitat aus einem Leserbrief ein, dass ich angehaengt habe!
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  3. #3
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    Nach meiner Auffassung ist diese GEZ - Abzocke rechtswidrig - wenn man überlegt was für ein großer Verwaltungsapparat da dran hängt und wieviel Umsatz durch GEZ gemacht wird kann man vergessen , dass sich da so schnell was ändert .

    Joe
    PN-Fach ist wieder aktiv. Bitte keine Anfragen wegen Programmiersoftware .

  4. #4
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    Zum Thema GEZ:

    Bezahlst du während des Vorbeifahrens am Supermarkt 30 €, nur dafür, dass du die Möglichkeit gehabt hättest, einkaufen gehen zu können?

    Aber es ist jedermann Entscheidung, ob er "rechtmäßig" guckt, oder ob er eine unbegründete "Ordnungswidrigkeit" begeht.

    Aus persönlicher Erfahrung, einfach das Gerät niemals anmelden, dann hört die GEZ irgendwann von selbst auf, Post zu schicken.
    Abmelden gestaltet sich schwieriger.

    Gruß
    Kameradschaft heißt, dass der Kamerad schafft....
    Beim Verlassen der Wohnung nach Alarm bitte Gehirn nicht vergessen!
    Denken, drücken, (warten), sprechen!

  5. #5
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    Das Abmelden sollte doch einfach sein : Einschreiben schicken , Kündigungsfrist einhalten , Begründung dazu ( z. Bsp. Fernseher verkauft wegen dem scheiß Programmangebot ) , und gut ist , Zahlungen einstellen bzw. Einzugsermächtigung wiederrufen. Was wollen die denn dagegen machen ? Ich werde das demnächst tun , denn anstatt vor der Glotze zu sitzen stehe ich in jeder freien Minute ( und das sind sehr wenige ) an den Turntabels . Mein Fernseher steht nur noch zur Zierde im Wohnzimmer - und der Receiver ist schnell durch einen Verstärker ohne Radio-Empfangsteil ersetzt . Wenn die es dann für nötig halten mich zu besuchen sollen die ruhig kommen - ich bin ( ausser Sonntags... ) sowieso erst ab ca. 22:00 Uhr zu Hause und frühs um 6:00 Uhr wieder weg. Wenn die unbedingt in die Wohnung glotzen wollen müssen die eben sehr früh am Morgen oder spät am Abend bei mir antanzen - dann können die gerne die ganze Bude auf den Kopf stellen .
    PN-Fach ist wieder aktiv. Bitte keine Anfragen wegen Programmiersoftware .

  6. #6
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    Zitat Zitat von Joe aus Hö
    Wenn die unbedingt in die Wohnung glotzen wollen müssen die eben sehr früh am Morgen oder spät am Abend bei mir antanzen - dann können die gerne die ganze Bude auf den Kopf stellen .
    Wenn so ein "Freak" klingelt, einfach die Tür vor der Nase zumachen...

    Erst wenn er mit Polizei UND einem Durchsuchungsbefehl ankommt, hat er das Recht in die Wohnung zu gucken...

    Also einfach 0 Geräte von allem Anmelden und jeden weiteren Brief ungelesen wegwerfen ^^

    MfG Fabsi

    P.S.: Joe, hast du gerade eine dieser freien Minuten? *g* soviel Beiträge wie du gerade geschrieben hast :D

  7. #7
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    Aber kein Staatsanwalt der Welt wird wegen einer Ordnungswidrigkeit einen Durchsuchungsbefehl erlassen.
    Oder sollte da doch Gefahr im Verzug sein?

    Gruß

    P.S.: Die netten Herren von der GEZ haben bei mir schon Hausverbot wegen Nötigung, Beleidigung und Hausfriedensbruch, und das tat dem Staatsanwalt seine Kasse aufbessern.................
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  8. #8
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    Zitat Zitat von fwmorpheus
    Abmelden gestaltet sich schwieriger.
    Oh ja. Meine Schwester wollte das Fernsehgerät der verstorbenen Großtante abmelden. Antwort: Da der Verwandschaftsgrad nicht eng genug sei bzw. nicht nachvollziehbar für die GEZ, solle die Großtante das doch bitte selbst unterschreiben. Nachdem wir dann dort mehrmals angerufen hatten (und die amtliche Sterbeurkunde zugesandt), hab ich letztendlich einfach mal nachgefragt, wieviel von der Asche der Frau ich denen zusenden muss, damit das als Abmeldung akzeptiert wird...

  9. #9
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    Dazu mal eine kleine Frage zwischendurch:

    Was ist wenn man keine Geräte anmeldet, aber man von außen Geräte (Fernseher,Radio, PC) erkennen kann?

    Is des plausibel zu sagen, die sind alle kaputt und es nicht möglich gebühren-pflichtige Programme zu empfangen...? Ich weiß, man braucht denen nicht die TÜr aufmachen, aber was ist, wenn die des von außen durchs Fenster sehen?
    Greetz

    Benni

  10. #10
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    Zitat Zitat von Bugs B©
    Was ist wenn man keine Geräte anmeldet, aber man von außen Geräte (Fernseher,Radio, PC) erkennen kann?
    Dann werden die wohl erst recht nicht locker lassen.

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