Ich wiederhole mich gerne nochmal:Zitat von Etienne
http://www.google.com/search?q=GEZ%20DVB-T
Gleich unter dem 4. Link findet man diese Aussage von der GEZ:
Die vorigen drei Google Links sagen übrigens genau das gleiche aus.Ich besitze kein DVB-T-Zusatzgerät (Set-Top-Box). Kann ich nach Umstellung auf digitale Empfangstechnik mein Fernsehgerät deshalb abmelden?
Nein. Die Rundfunkgebührenpflicht entfällt nicht durch die Umstellung auf digitalen Fernsehempfang.
Ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist.
Es kommt dabei nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Programme tatsächlich empfangen werden oder ob das Gerät überhaupt genutzt wird. Für die Gebührenpflicht genügt es, wenn das Gerät z.B. durch einfache Handgriffe in Betrieb genommen werden kann.
Die Installation einer Set-Top-Box erfordert keinen besonderen technischen Aufwand und ist durch einfache Handgriffe vorzunehmen.
Wenn 'funkwart' das nicht paßt, kann er das gerne vor Gericht mit der GEZ bzw. seiner zuständigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt klären.
Eine Diskussion hier im Forum ändert an den rechtlichen Fakten erst mal nichts und ist daher müßig. Selbst wenn alle hier im Forum der Meinung sind, daß für funkwart keine GEZ Pflicht besteht, ist das der GEZ ziemlich egal.
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