Uups, da muss aber was mächtig verpennt haben! Wann gab es denn eine Novellierung des RettAssG?
Du meintest sicher die Einführung des selben...
Uups, da muss aber was mächtig verpennt haben! Wann gab es denn eine Novellierung des RettAssG?
Du meintest sicher die Einführung des selben...
MfG
brause
das propofol!!
ich meinte damit die einführung, reformierung oder sagen wir "das ereigniss 89"
Vom Namen her finde ich alles was mit Sanität zu tun hat erstmal absolut unbrauchbar.
Dann sollte man sich ansehen was hinter her raus kommt.
ICh gehe im extrem Fall davon aus das es höchstens zu einer NeuOrdnung der AusbildungsVO kommt.
Dass heist Regelkompetenz auf den heutigen Stande evtl noch das ein oder andere Medikament (Atropin, Ketanes, Dormicum)
dazu noch ein dickes Handbuch mit algroythmen und das wars.
Größter Umbruch wird innerhalb der Ausbildungorganisation stattfinden.
"Erster Schritt" bleibt die RS Prüfung nach 3 Monaten.
Die Prüfung wird erst ans Ende des 2. Jahres gesetzt, mehr Klinik und das wars. Wichtig ist halt eine stärkere Vernetzung von Schule und Praxis.
Wichtig würde ich finden das die Anzahl der KTW PflichtStunden auf 400 festgelegt wird wobei 168 innerhalb der ersten 6 Monate zu leisten sind.
Für die Alten Hasen gibt es 14 Tage Refresher Seminare , denn im Großen und ganzen kommt nix neues hinzu.
Und wenn wir dieses durch haben brauchen wir neue Namen
Ich bin für NMA (Notfall Medizinischer Assistent)
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
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