Klare Antwort:
JA, es ist erlaubt die 5-Tone-Codes zu "veröffentlichen". "Veröffentlichen" in Anführungszeichen, da die Codes allesamt bereits von offizieller Stelle (Lst, Kreis, ...) veröffentlicht sind!

Der einzige Grund, warum die Codes (u.A hier) nicht mehr auf verschiedenen Seiten zu finden sind:

Einige übereifrige und leider auch unwissende (nur weil einer Ortsbrandmeister oder Leitstellen-Disponent ist, ist er nicht auch gleich fachkundig!) Personen starten ständig Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft wegen "illegalen Veröffentlichen von "Staatsgeheimnissen" " gegen die Betreiber der Pages. Auch die Staatsanwaltschaft beginnt die Ermittlungen wegen eines Anfangsverdacht und sachlicher Unkenntnis erstmal, verwirft die Ermittlungen aber regelmäßig und eröffnet kein Verfahren, da weder eine Straftat und noch nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
Das bringt viel ärgerlichen Stress und leider auch finanzielle Aufwendungen mit sich, da die Rechtschutzversicherungen immer nur bei Freisprüchen und nicht bei "es wurde garkein Verfahren eröffnet" zahlen (siehe auch den Spendenaufruf), so dass die Betreiber der Pages langsam so genervt sind, dass sie die Codes runternehmen.