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Thema: BOS Schleifen - Frage - veröffentlichen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Man könnte sagen das es Rechtlich gesehen in der Tat Verboten ist, daher gibt es hier und auf meiner Seite keinerlei Codes mehr zum Download.

    Aber das Leben besteht ja nicht nur aus 5 Tone Folgen :-)

  2. #2
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    Ich möchte nochmal auf den Beitrag von Carsten verweisen:
    http://www.funkmeldesystem.de/foren/...8&postcount=15

    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  3. #3
    Funker500 Gast
    Daraus schließe ich, dass es erlaubt ist!

  4. #4
    Registriert seit
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    3.318
    Gehörst du einer BOS an ?
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  5. #5
    Registriert seit
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    Klare Antwort:
    JA, es ist erlaubt die 5-Tone-Codes zu "veröffentlichen". "Veröffentlichen" in Anführungszeichen, da die Codes allesamt bereits von offizieller Stelle (Lst, Kreis, ...) veröffentlicht sind!

    Der einzige Grund, warum die Codes (u.A hier) nicht mehr auf verschiedenen Seiten zu finden sind:

    Einige übereifrige und leider auch unwissende (nur weil einer Ortsbrandmeister oder Leitstellen-Disponent ist, ist er nicht auch gleich fachkundig!) Personen starten ständig Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft wegen "illegalen Veröffentlichen von "Staatsgeheimnissen" " gegen die Betreiber der Pages. Auch die Staatsanwaltschaft beginnt die Ermittlungen wegen eines Anfangsverdacht und sachlicher Unkenntnis erstmal, verwirft die Ermittlungen aber regelmäßig und eröffnet kein Verfahren, da weder eine Straftat und noch nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
    Das bringt viel ärgerlichen Stress und leider auch finanzielle Aufwendungen mit sich, da die Rechtschutzversicherungen immer nur bei Freisprüchen und nicht bei "es wurde garkein Verfahren eröffnet" zahlen (siehe auch den Spendenaufruf), so dass die Betreiber der Pages langsam so genervt sind, dass sie die Codes runternehmen.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  6. #6
    Funker500 Gast
    Zitat Zitat von Ebi
    Gehörst du einer BOS an ?
    e.
    Natürlich! Das hat jedoch nichts mit meiner Frage zu tun!

  7. #7
    Registriert seit
    10.02.2003
    Beiträge
    3.318
    Zitat Zitat von Funker500
    Natürlich! Das hat jedoch nichts mit meiner Frage zu tun!
    Doch, sogar erheblich. Du hast offensichtlich Carstens Beitrag nicht richtig gelesen.
    ---
    Wen nun ein Angehöriger der BOS, egal ob HA oder EA nun ungenehmigt Informationen veröffentlicht die ihm Dienstlich zur verfügung gestellt worden sind, begibt er sich absolut aufs Glatteis.
    --
    Wer also dienstlich Zugang zu solchen Informationen hat, sollte sich stets sehr bedekt halten und diese zb. keinesfalls öffentlich im Forum zum Tausch anbieten, am besten noch mit dem Zusatz "Ist ja erlaubt", dies könnte evtl noch eine Aufforderung zu einer Straftat sein! Zumindest ist es eine ziemliche dummheit und reißt unbedarfte Kollegen evtl. noch mit rein.
    ---
    Aber da wir hier alle keine Richter sind... und die entscheiden letztendlich -- musst du selbst wissen, was du tust..

    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  8. #8
    Registriert seit
    08.01.2002
    Beiträge
    268
    Ich frage mich manchmal, warum soviel Interesse an die Veröffentlichung von Schleifen und RICs besteht? Wozu sollte man diese für Jedermann zugänglich machen? Recht hin oder her - selbst wenn es erlaubt wäre macht es doch keinen Sinn. Wer das braucht, kann es sich bei den dafür Zuständigen besorgen. Ich halte es sowieso für gefährlich, denn wie oft wurden Einsatzkräfte durch übereifrige Bastler mutwillig oder unabsichtlich alarmiert.

    Nochmal was zu Funkkennungen. Bei uns im Kreis findet man bei allen Einsatzfahrzeugen den Funkkenner an der Windschutzscheibe. Ein eifriger Schüler ist von Wache zu Wache gefahren und hat sich nach und nach alle aufgeschrieben und eine schöne Liste im Internet veröffentlicht. Der Kreis hatte keine Chance, das zu unterbinden, denn mit dem Anbringen des Kenners an die Fahrzeugscheiben sind diese öffentlich zugänglich!
    Also auch mit dem Anbringen des Kenners an Scheiben sollte man das Für und Wider abwägen :-)

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