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Laut TR Geräte für die (analoge) Funkalarmierung:


C 3 Verwendungsarten

Meldeempfänger unterscheiden sich nach ihren Verwendungsarten in:

C 3.1 Anruf-Meldeempfänger mit integrierter Antenne für gute Empfangsverhältnisse, ohne Sprachwiedergabe = ME O.

C 3.2 Taschenmeldeempfänger mit integrierter Antenne für gute Empfangsverhältnisse, mit Sprachwiedergabe = ME I.

C 3.3 Tragbare Meldeempfänger, die auch in Fahrzeugen und für den Betrieb an verschiedenen Antennen bei weniger günstigen Empfangsverhältnissen eingesetzt werden können, mit Sprachwiedergabe = ME II.


C 3.4 Ortsfeste Empfangsfunkanlagen für Fernsteuer- und Fernwirkzwecke (Fernauslösung von Sirenen) = ME III.

C 3.5 Ortsfeste Empfangsfunkanlagen für Fernsteuer- und Fernwirkzwecke (Fernauslösung von Sirenen mit unterschiedlichen Signalen) = ME IV.
C 5.2.2 Meldeempfänger der Verwendungsart C 3.2 (ME I)

Die optische Signalisierung erfolgt durch eine rote Leuchtanzeige (falls beschriftet: "ALARM") am Ladegerät (s. Abschnitt 6.1), die nur durch eine Löschtaste gelöscht werden kann. Sie darf durch die zeitbegrenzte Aufhebung der Lautsprechereinschaltung nicht gelöscht werden. Wenn Platz- und Stromversorgungsverhältnisse es erlauben, kann auch im Empfänger zusätzlich eine vergleichbare Leuchtanzeige eingebaut sein. Die akustische Signalisierung erfolgt durch den Weckton (s. Abschnitt C 5.2.5).

C 5.2.3 Meldeempfänger der Verwendungsart C 3.3 (ME II)

Die optische Signalisierung erfolgt durch eine rote Anruflampe (falls beschriftet: "ALARM") im Empfänger, die nur durch eine Löschtaste gelöscht werden kann. Sie darf durch die zeitbegrenzte Aufhebung der Lautsprechereinschaltung nicht gelöscht werden. Die akustische Signalisierung erfolgt durch den Weckton (s. Abschnitt C 5.2.5).
Gruß
Alex