Das ist mir bekannt. Das Landesverwaltungsamt des Freistaates Thüringen sieht das leider etwas anders, hier ist man der Meinung, dass eine "Auslegung" einer "Polizeidienststelle" nicht für den Feuerwehrbereich in Thüringen anwendbar ist.
Gruß Tobias
Das ist mir bekannt. Das Landesverwaltungsamt des Freistaates Thüringen sieht das leider etwas anders, hier ist man der Meinung, dass eine "Auslegung" einer "Polizeidienststelle" nicht für den Feuerwehrbereich in Thüringen anwendbar ist.
Gruß Tobias
--------------------------------------------------------
Tobias
...und möge die Kraft mit Euch sein *g*
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)