Hallo Tobias,Zitat von ttobi
Schön, dass ich auch mal wo anders zitert werde ;-)
Aber im Ernst. Es ist wie in Punkt 6 geschrieben eben gerade _keine_ Auslegung, sondern nur die verständliche Aufbereitung des geltenden Rechtsstandes. Sowohl das Schriftstück aus Münster, wie auch mein Kommentar dazu. Zwischenzeitlich gibt es auch eine offizielle Stellungnahme aus dem StMI Bayern: ID2-0265-108-3 vom 07.11.2006 - da steht nahezu wörtlich das gleiche drin.
Sollte die Zulassung eines Fahrzeugs wegen einer bloßen - noch dazu unberechtigten - Behauptung eines technischen Angestellten verweigert werden, hast Du sofort einen Ansprechpartner, der den dadurch entstehenden Mehraufwand trägt. Das würde ich meinem potentiellen Kostenträger nicht verschweigen, denn ich kenne kein Thüring'sches Landesgesetz, das sich in Bezug auf die EU-weit gültige Richtlinie hinweg setzen kann. Zumindest in Bayern reagiert man seitdem bei diversen Abnahmestellen sehr wohlwollend und kooperativ.
Du solltest Dich mit ausreichend Papier bewaffnen ...
Gruß,
Thomas