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Thema: EMV-Bescheinigung für Teletron FuG 8b

  1. #1
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    EMV-Bescheinigung für Teletron FuG 8b

    Hallo Leute,

    kann mir jemand sagen ob es für die alten Teletron FuG 8b Geräte (BJ ca. 91/92) eine EMV-Bescheinigung bzw. E1 Kennzeichnung gibt.

    Gruß
    Tobias
    --------------------------------------------------------
    Tobias

    ...und möge die Kraft mit Euch sein *g*

  2. #2
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    Ist doch nicht erforderlich.
    siehe:
    http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/p...linie.pdf.html
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  3. #3
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    Das ist mir bekannt. Das Landesverwaltungsamt des Freistaates Thüringen sieht das leider etwas anders, hier ist man der Meinung, dass eine "Auslegung" einer "Polizeidienststelle" nicht für den Feuerwehrbereich in Thüringen anwendbar ist.

    Gruß Tobias
    --------------------------------------------------------
    Tobias

    ...und möge die Kraft mit Euch sein *g*

  4. #4
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    Ja, Ja, die "Freistaaten"......

    Hier ein Schriftstück des LFV des Oberfreistaates Bayern
    Das sollte für Thüringen dann doch Vorbildfunktion haben, oder?!? ;o)

    Karlson


    Edit: Ich Dummerle habe den Anhang vergessen....
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien
    Meine Rechtschreibfehler gehören mir

  5. #5
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    Vielen Dank,

    na mal sehen, ich habe morgen einen Termin zur Landesabnahme für ein neues Tanklöschfahrzeug. Werde es einfach darauf ankommen lassen.

    Gruß Tobias
    --------------------------------------------------------
    Tobias

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  6. #6
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von ttobi
    Vielen Dank,

    na mal sehen, ich habe morgen einen Termin zur Landesabnahme für ein neues Tanklöschfahrzeug. Werde es einfach darauf ankommen lassen.

    Gruß Tobias
    Hallo Tobias,

    Schön, dass ich auch mal wo anders zitert werde ;-)

    Aber im Ernst. Es ist wie in Punkt 6 geschrieben eben gerade _keine_ Auslegung, sondern nur die verständliche Aufbereitung des geltenden Rechtsstandes. Sowohl das Schriftstück aus Münster, wie auch mein Kommentar dazu. Zwischenzeitlich gibt es auch eine offizielle Stellungnahme aus dem StMI Bayern: ID2-0265-108-3 vom 07.11.2006 - da steht nahezu wörtlich das gleiche drin.

    Sollte die Zulassung eines Fahrzeugs wegen einer bloßen - noch dazu unberechtigten - Behauptung eines technischen Angestellten verweigert werden, hast Du sofort einen Ansprechpartner, der den dadurch entstehenden Mehraufwand trägt. Das würde ich meinem potentiellen Kostenträger nicht verschweigen, denn ich kenne kein Thüring'sches Landesgesetz, das sich in Bezug auf die EU-weit gültige Richtlinie hinweg setzen kann. Zumindest in Bayern reagiert man seitdem bei diversen Abnahmestellen sehr wohlwollend und kooperativ.

    Du solltest Dich mit ausreichend Papier bewaffnen ...

    Gruß,
    Thomas
    Geändert von tm112 (25.01.2007 um 19:00 Uhr)
    Hier werden sie repariert
    www.funk-werkstatt.de

  7. #7
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    Ergebnis der Landesabnahme:

    Fahrzeug wurde abgenommen! Aber: das "alte" Teletron-Fug musste gegen ein aktuelles Fug mit E-Kennzeichnung ausgetauscht werden.

    Gruß Tobias
    --------------------------------------------------------
    Tobias

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