Moin zusammen,

letztens war ich mit dem Hund unterwegs und hab ein wenig über Optimierungsmöglichkeiten innerhalb meines Aufgabenbereichs nachgedacht. Hier kam mir der Gedanke ob man einen handelsüblichen Scanner im regulären Dienstbetrieb einer BOS rechtmäßig einsetzen dürfte.

Konkret geht es darum, dass wir regelmäßig auf den Kanal der Autobahnpolizei wechsel. Hier wäre es praktisch weiterhin die Leistelle zu hören, wenn Sie einem trotz vorheriger Information des Umschaltens rufen.

Weiß jemand ob dies zulässig wäre bzw auch nicht? Quellen wären natürlich traumhaft.

Oder setzt sowas ggf. jemand schon ein?

Gruß
Tom